Verfahrensablauf
- Sie beantragen den Verbleib des Kindes in Ihrer Pflegefamilie.
- Das Gericht übersendet den Antrag an die Eltern und das Jugendamt zur Kenntnis- und Stellungnahme.
- Das Gericht bestellt für das Kind einen Verfahrensbeistand, dieser wird auch Anwalt des Kindes genannt. Dieser vertritt die Interessen des Kindes im Verfahren.
- Das Gericht hört das Kind im Beisein seines Verfahrensbeistandes an.
- Das Gericht führt einen Erörterungstermin durch. In dem Termin werden Sie und die leiblichen Eltern persönlich angehört. Das Jugendamt und der Verfahrensbeistand nehmen Stellung. Es wird auch erörtert, welche Hilfen gegebenenfalls erforderlich sind und ob eine einvernehmliche Regelung gefunden werden kann.
- Gegebenenfalls befragt das Gericht weitere Personen oder holt Auskünfte oder ein Sachverständigengutachten ein.
- Das Gericht entscheidet durch einen schriftlichen Beschluss über den Antrag.
Wenn das Verfahren noch läuft und das Gericht noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat, kann es auf dringende Fälle reagieren. Es kann dann vorübergehend eine Regelung treffen, zum Beispiel dass das Kind zunächst weiter bei der Pflegefamilie bleibt. Diese vorläufige Entscheidung nennt man einstweilige Anordnung.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig. Der gerichtliche Erörterungstermin soll spätestens einen Monat nach Eingang Ihres Antrages bei Gericht stattfinden.
Gebühren
Es können Kosten anfallen. Diese richten sich in der Regel nach dem Arbeitsaufwand und können nicht pauschal benannt werden. Gegebenenfalls können Sie durch Verfahrenskostenhilfe finanziell unterstützt werden.