Beschreibung der Leistung
Ein Vormund ist eine Person, die für ein Kind wichtige Entscheidungen trifft, wenn die leiblichen Eltern das aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht können. Übernehmen Sie als Pflegeperson die Vormundschaft für Ihr Pflegekind, dürfen Sie in zentralen Bereichen – etwa bei medizinischen Entscheidungen, schulischen Fragen oder im Kontakt mit Behörden – selbstständig handeln. Für Sie bringt das mehr Sicherheit und weniger Abstimmungsaufwand, weil Sie nicht mehr bei jedem Schritt das Jugendamt oder die Eltern einbeziehen müssen. Gleichzeitig trägt ein Vormund auch eine erhöhte Verantwortung: Sie sind dafür zuständig, das Wohl des Kindes zu schützen und dessen Interessen umfassend zu vertreten. Trotz dieser weitreichenden Befugnisse stehen Sie unter der Aufsicht des Familiengerichts und benötigen für bestimmte rechtliche Schritte weiterhin dessen Genehmigung.
Sinnvoll ist die Übertragung der Vormundschaft in der Regel dann, wenn abzusehen ist, dass das Kind dauerhaft oder zumindest für einen längeren Zeitraum bei Ihnen leben wird.
Angeregt werden kann die Übertragung der Vormundschaft von Ihnen als Pflegeeltern, vom Jugendamt oder anderen Personen, wie zum Beispiel den Eltern des Kindes. Ein förmliches Antragsverfahren ist dafür nicht vorgesehen.