Voraussetzungen
- Sie sind rechtskräftig geschieden beziehungsweise Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft wurde rechtskräftig aufgehoben.
- Sie können nicht selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen.
- Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin ist in der Lage, aus seinem oder ihrem Einkommen und Vermögen zu Ihrem Lebensunterhalt beizutragen, ohne selbst in einen finanzielle Notlage zu geraten
Je nach Lage des Einzelfalls gelten weitere Voraussetzungen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweise über Einkünfte, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
- gegebenenfalls weitere durch das Gericht zu bestimmende Belege
- gegebenenfalls schriftliche Versicherung, dass die erteilten Auskünfte wahrheitsgemäß und vollständig sind
Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, erläutert Ihnen Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt.
Zu Beachten
Beim Amtsgericht gibt es keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Personen, die für die Rechtsberatung zugelassen sind. Zum Beispiel an eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Notarin beziehungsweise einen Notar.
Wenn Sie nur wenig finanzielle Mittel haben, können Sie eine Beratung bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) bekommen.
Fristen
Unterhalt kann grundsätzlich nur für die Zukunft gefordert werden. Für die Vergangenheit ist das nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Wenn das Gericht zum Unterhalt zusammen mit dem Scheidungsverfahren entscheiden soll, muss Ihr Antrag spätestens 2 Wochen vor dem Termin zur Scheidungsverhandlung gestellt werden.