Vormundschaft Pflichten Allgemeine Information

Wenn Sie eine Vormundschaft übernehmen, tragen Sie damit bestimmte Pflichten. Hier erfahren Sie mehr.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie die Vormundschaft für eine minderjährige Person übernommen haben, gehen damit bestimmte Pflichten einher. Zu Ihren Pflichten gehört unter anderem die Anfertigung bestimmter Berichte.



Anfangsbericht


Wenn Sie eine Vormundschaft berufsmäßig führen, sind Sie verpflichtet, einen Anfangsbericht zu erstellen. Der Anfangsbericht sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:

  • Persönliche Situation des Mündels
  • Ziele der Vormundschaft
  • Bereits durchgeführte sowie geplante Maßnahmen, insbesondere zur Förderung der Eigenständigkeit des Mündels
  • Wünsche des Mündels in Bezug auf die Vormundschaft
  • Vermögensverzeichnis

Jahresbericht


Sie müssen einmal im Jahr einen Jahresbericht einreichen. Den Inhalt des Jahresberichts müssen Sie mit Ihrem Mündel besprechen. Der Jahresbericht sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:

  • Art, Umfang und Anlass der persönlichen Kontakte zum Mündel
  • persönlicher Eindruck vom Mündel
  • Umsetzung der bisherigen Ziele der Vormundschaft
  • Darstellung der bereits durchgeführten und beabsichtigten Maßnahmen, insbesondere solcher gegen den Willen des Mündels
  • Bei einer beruflich geführten Vormundschaft die Mitteilung, ob diese zukünftig ehrenamtlich geführt werden kann
  • Die Sichtweise des Mündels zu den oben genannten Punkten

Wenn Sie eine befreite Vormundschaft führen, müssen Sie einmal im Jahr eine Übersicht über das Vermögen des Mündels einreichen, das Sie verwalten.



Bei einer nicht befreiten Vormundschaft müssen Sie stattdessen eine Rechnungslegung erstellen. Darin sollten alle Einnahmen und Ausgaben sowie alle Zu- und Abgänge des Vermögens aufgelistet und die passenden Belege beigefügt sein.



Schlussbericht


Wenn die Vormundschaft endet, müssen Sie einen Schlussbericht einreichen. Darin sollen alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Mündels seit dem letzten Jahresbericht beschrieben werden. Außerdem müssen Sie alle Unterlagen zur Vormundschaft sowie das Vermögen des Mündels, das Sie verwaltet haben, an das Mündel oder die sonstigen Berechtigten übergeben.



Schlussrechnung


Wenn das Mündel oder sonstige Berechtige es verlangt, müssen Sie eine Schlussrechnung über die Vermögensverwaltung einreichen. Auf dieses Recht müssen Sie den Mündel beziehungsweise die Berechtigten hinweisen. Dieser hat dann 6 Wochen Zeit dem Familiengericht mitzuteilen, dass eine Schluss-Rechnungslegung vom Vormund gewünscht wird. Die Frist beginnt, sobald der Vormund den Mündel auf sein Recht hingewiesen hat.



Wenn das Gericht Sie dazu auffordert, müssen Sie auch zu jeder anderen Zeit über Ihre Vormundschaft und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mündels Auskunft erteilen. Wesentliche Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Mündels müssen Sie dem Gericht unverzüglich mitteilen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind zum Vormund beziehungsgweise zur Vormundin bestellt worden.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Zu Beachten

Beim Amtsgericht gibt es keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Personen, die für die Rechtsberatung zugelassen sind. Zum Beispiel an eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Notarin beziehungsweise einen Notar.


Wenn Sie nur wenig finanzielle Mittel haben, können Sie eine Beratung bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) bekommen.

Fristen

Sie müssen den Anfangsbericht nach den ersten 3 Monaten Ihrer Vormundschaft einreichen.

Danach wird jeweils zu einem bestimmten Datum ein Jahresbericht von Ihnen verlangt.

Nach der Beendigung der Vormundschaft müssen Sie einen Schlussbericht einreichen.

Verfahrensablauf

Sie müssen alle Berichte eigenständig und rechtzeitig einreichen. Übernehmen Sie die Vormundschaft ehrenamtlich, wird das Gericht Sie in Ihrem Termin zur Bestellung über Ihre Pflichten informieren. Bei beruflicher Vormundschaft wird vorausgesetzt, dass Ihnen die Pflichten bekannt sind.

Dauer

Die Bearbeitung der von Ihnen eingereichten Berichte und Rechnungslegungen ist unterschiedlich.  Die Dauer der Bearbeitung hängt vom Umfang der Prüfung ab.

Gebühren

Die Vormundschaft führen Sie grundsätzlich unentgeltlich. Wenn Sie die Vormundschaft ehrenamtlich führen, können Sie jedoch für Ihre Aufwendungen einen Vorschuss oder Ersatz verlangen oder stattdessen die Aufwandspauschale in Anspruch nehmen. Wird die Vormundschaft berufsmäßig geführt, richtet sich Ihre Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§§ 1801 - 1802 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1801.html

§ 1835 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1835.html

§ 1859 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1859.html

§ 1861 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1861.html

§§ 1863 - 1865 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1863.html

§ 1872 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1872.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 16.01.2026