Beschreibung der Leistung
Bei der Zulassung von Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen, unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.
Möglich ist die Zuteilung von Wechselkennzeichen nur
- für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, z.B. der Klasse M1,
- zwei zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,
- zwei Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen
Die Kennzeichenschilder bestehen aus einem auswechselbaren gemeinsamen Kennzeichenteil und einem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil. Beide zusammen ergeben das vollständige Kennzeichen. Der fahrzeugbezogene Teil trägt eine Erkennungsziffer, sodass jedes Fahrzeug über sein spezifisches Kennzeichen verfügt und eindeutig identifiziert werden kann. Auf den gemeinsamen Kennzeichenteil ist über dem Platz der Stempelplakette ein W eingeprägt. Die HU-Plakette werden auf die hinteren fahrzeugbezogenen Kennzeichenteile aufgebracht.