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Fahrzeug-Zulassung West

Wechselkennzeichen beantragen

Mit einem Wechselkennzeichen können Sie das gleiche Kennzeichen für zwei Fahrzeuge nutzen.

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Beschreibung der Leistung

Mit einem Wechselkennzeichen können Sie zwei Fahrzeuge unter dem gleichen Kennzeichen nutzen.

Möglich ist die Zuteilung von Wechselkennzeichen nur für

  • zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, z.B. der Klasse M1,
  • zwei zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,
  • zwei Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen

Die Kennzeichenschilder bestehen aus zwei Teilen: einem auswechselbaren gemeinsamen Kennzeichenteil und einem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil. Beide zusammen ergeben das vollständige Kennzeichen. Der fahrzeugbezogene Teil trägt eine Erkennungsziffer, sodass jedes Fahrzeug über sein spezifisches Kennzeichen verfügt und eindeutig identifiziert werden kann. Auf den gemeinsamen Kennzeichenteil ist über dem Platz der Stempelplakette ein W eingeprägt. Die HU-Plakette werden auf die hinteren fahrzeugbezogenen Kennzeichenteile aufgebracht.

 

Informationen

Voraussetzungen

Es handelt sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Entweder zwei Pkw (Fahrzeugklasse M1), zwei zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge (Fahrzeugklasse L) oder zwei Anhänger bis max. 750 kg (Fahrzeugklasse O1).

Benötigte Unterlagen

Die Antragsunterlagen richten sich nach der Zulassungsart Ihrer Fahrzeuge. Informationen dazu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Einträgen.

Zu Beachten

  • Beide Fahrzeuge müssen versteuert werden und unterliegen der Versicherungspflicht.
  • Es darf nur eines der beiden Fahrzeuge zur Zeit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
  • Das zweite Fahrzeug darf währenddessen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
  • Der gemeinsame Kennzeichenteil ist immer an dem Fahrzeug anzubringen, dass am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Die fahrzeugbezogenen Teile verbleiben immer an beiden Fahrzeugen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Buchen Sie auf unserer Internetseite den auf Ihren Fall zutreffenden Termin. Der Termin ist im Rahmen der Zulassung zu vereinbaren. Eine spezielle Termin-Fallart für dieses Kennzeichen gibt es nicht.
    • Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit eines Wunschkennzeichens.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
  • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.
  • Zusätzlich können Sie im Bereich Zulassung unseren speziellen Abgabe-Service nutzen. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Zulassungsantrag im LBV abzugeben. Sind die Unterlagen vollständig, können Sie Ihren Vorgang nach Vereinbarung abholen, frühestens am folgenden Werktag.

Dauer

Ihr Antrag wird direkt vor Ort bearbeitet.

Die Wechselkennzeichen können Sie spätestens am darauffolgenden Werktag abholen.

Gebühren

Zusätzlich zu den Zulassungsgebühren für beide Fahrzeuge (die je nach Zulassungsart unterschiedlich sind) wird eine Gebühr für Wechselkennzeichen von 6,00 EUR pro Fahrzeug erhoben.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen nutzen möchten, fällt zweimal die Wunschkennzeichengebühr von z.Zt. 10,20 EUR an. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsarten

  • Girocard

Adresse und Kontakt

Fahrzeug-Zulassung West

Die Dienstleistung kann an mehreren LBV-Standorten in Anspruch genommen werden.

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14 Uhr, Di 7-18 Uhr, Fr 7-12 Uhr

Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Suchwörter: Kennzeichen wechseln zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen Wechselkennzeichen

Letzte Aktualisierung: 07.07.2025