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Kfz Kennzeichen, Wechselkennzeichen beantragen

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Bei der Zulassung von Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen, unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.

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Beschreibung der Leistung

Bei der Zulassung von Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen, unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.

Möglich ist die Zuteilung von Wechselkennzeichen nur

  • für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, z.B. der Klasse M1,
  • zwei zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,
  • zwei Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen

Die Kennzeichenschilder bestehen aus einem auswechselbaren gemeinsamen Kennzeichenteil und einem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil. Beide zusammen ergeben das vollständige Kennzeichen. Der fahrzeugbezogene Teil trägt eine Erkennungsziffer, sodass jedes Fahrzeug über sein spezifisches Kennzeichen verfügt und eindeutig identifiziert werden kann. Auf den gemeinsamen Kennzeichenteil ist über dem Platz der Stempelplakette ein W eingeprägt. Die HU-Plakette werden auf die hinteren fahrzeugbezogenen Kennzeichenteile aufgebracht.

 

Informationen

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung ist, dass es sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse handelt. Entweder zwei Pkw (Fahrzeugklasse M1), zwei zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge (Fahrzeugklasse L) oder zwei Anhänger bis max. 750 kg (Fahrzeugklasse O1).

Benötigte Unterlagen

Die Antragsunterlagen unterscheiden sich nicht von den Unterlagen für eine normale Zulassung von Fahrzeugen.

Zu Beachten

  • Beide Fahrzeuge müssen versteuert werden und unterliegen der Versicherungspflicht.
  • Es darf nur eines der beiden Fahrzeuge zur Zeit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
  • Das zweite Fahrzeug darf währenddessen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
  • Der gemeinsame Kennzeichenteil ist immer an dem Fahrzeug anzubringen, dass am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Die fahrzeugbezogenen Teile verbleiben immer an beiden Fahrzeugen.

Für die Beantragung des Wechselkennzeichens ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Für die Buchung Ihres Termins nutzen Sie bitte unseren Online-Terminierungs-Service. Zusätzlich können Sie im Bereich Zulassung unseren speziellen Abgabe-Service nutzen. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Zulassungsantrag im LBV abzugeben. Sind die Unterlagen vollständig, können Sie Ihren Vorgang nach Vereinbarung abholen, frühestens am folgenden Werktag.

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit eines Wunschkennzeichens.

Terminbuchung:
Eine spezielle Termin-Fallart für dieses Kennzeichen gibt es nicht. Ein Termin ist im Rahmen der Zulassung zu vereinbaren.
Es ist deshalb die jeweilige Zulassungs-Fallart im Terminmanagement auszuwählen, bspw. Umschreibung von außerhalb HH.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
  • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

Dauer

i.d.R. sofort, Abholung spätestens am darauffolgenden Werktag

Gebühren

Zusätzlich zu den Zulassungsgebühren für beide Fahrzeuge (die je nach Zulassungsart unterschiedlich sind) wird eine Gebühr für Wechselkennzeichen von 6,00 EUR pro Fahrzeug erhoben sowie zweimal die Wunschkennzeichengebühr von z.Zt. 10,20 EUR. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsarten

  • Girocard

Adresse und Kontakt

Landesbetrieb Verkehr Nord

Die Dienstleistung kann an mehreren LBV-Standorten in Anspruch genommen werden.

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

Schilderpräger finden Sie vor Ort. 

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Suchwörter: Kennzeichen wechseln zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen Wechselkennzeichen

Letzte Aktualisierung: 06.12.2024