Beschreibung der Leistung
Ihre Vormundschaft endet, wenn der Grund dafür wegfällt. Das passiert zum Beispiel, wenn:
- Die Eltern ihr Sorgerecht wiederbekommen: Es reicht schon, wenn sie wieder für die Person oder das Vermögen ihres Kindes entscheiden dürfen. Dann braucht es keinen Vormund mehr.
- Ein minderjähriger Elternteil volljährig wird: Wenn die elterliche Sorge nur ruhte, weil ein Elternteil noch nicht volljährig war, endet die Vormundschaft automatisch mit dem 18. Geburtstag.
- Der Familienstand geklärt wird: Wenn die Vormundschaft eingerichtet wurde, weil man nicht wusste, ob und welche Eltern es gibt, endet sie, sobald diese Information bekannt ist. Zum Beispiel, wenn die Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings später gefunden werden oder nach Deutschland kommen.
- Das Mündel volljährig wird: Ab dem 18. Geburtstag ist die Vormundschaft beendet. Wenn weiterhin Unterstützung nötig ist, kann stattdessen eine Betreuung eingerichtet werden.
- Das Mündel stirbt.