Vormundschaft Aufhebung Allgemeine Information

Ihre Vormundschaft endet, wenn die Gründe für deren Einrichtung nicht mehr gegeben sind. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Ihre Vormundschaft endet, wenn der Grund dafür wegfällt. Das passiert zum Beispiel, wenn:

  • Die Eltern ihr Sorgerecht wiederbekommen: Es reicht schon, wenn sie wieder für die Person oder das Vermögen ihres Kindes entscheiden dürfen. Dann braucht es keinen Vormund mehr.
  • Ein minderjähriger Elternteil volljährig wird: Wenn die elterliche Sorge nur ruhte, weil ein Elternteil noch nicht volljährig war, endet die Vormundschaft automatisch mit dem 18. Geburtstag.
  • Der Familienstand geklärt wird: Wenn die Vormundschaft eingerichtet wurde, weil man nicht wusste, ob und welche Eltern es gibt, endet sie, sobald diese Information bekannt ist. Zum Beispiel, wenn die Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings später gefunden werden oder nach Deutschland kommen.
  • Das Mündel volljährig wird: Ab dem 18. Geburtstag ist die Vormundschaft beendet. Wenn weiterhin Unterstützung nötig ist, kann stattdessen eine Betreuung eingerichtet werden.
  • Das Mündel stirbt.
 

Informationen

Voraussetzungen

Die Gründe für die Errichtung der Vormundschaft sind weggefallen.

Benötigte Unterlagen

Gegebenenfalls Dokumente, welche die Rück-Übertragung der elterlichen Sorge auf die Eltern ausweisen (Gerichtsbeschluss)

Zu Beachten

Beim Amtsgericht gibt es keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Personen, die für die Rechtsberatung zugelassen sind. Zum Beispiel an eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Notarin beziehungsweise einen Notar.


Wenn Sie nur wenig finanzielle Mittel haben, können Sie eine Beratung bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) bekommen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Grundsätzlich endet die Vormundschaft automatisch, wenn die Gründe für ihre Einrichtung wegfallen.



Bestehen Zweifel oder Uneinigkeit, ob und wann die Vormundschaft beendet ist, stellt das Familiengericht durch Beschluss die Vormundschaftsbeendigung und deren Zeitpunkt fest.



Als Vormund beziehungsweise Vormundin müssen Sie nach Beendigung Ihres Amtes,

  • die Bestellungsurkunde beziehungsweise die erteilte Bescheinigung zurückgeben;
  • das Ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen und alle Unterlagen an das Mündel, dessen Erben oder einen sonstige Berechtigte herausgeben;
  • eine Schlussrechnung über die Vermögensverwaltung erstellen, wenn das Mündel, dessen Erben oder ein sonstige Berechtigte dies verlangen. Auf dieses Recht müssen Sie hinweisen.

Dauer

keine

Gebühren

Es fallen Gerichtsgebühren an, die lediglich gezahlt werden müssen, soweit das Mündel vermögend ist.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 1806 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1806.html

§ 1807 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1807.html

§ 1872 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1872.html

§ 168b Familienverfahrensgesetz (FamFG)

https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__168b.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 10.07.2026