Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Entnahme von Grundwasser Erlaubnisänderung beantragen

Wollen Sie eine Grundwasserentnahme, für die Ihnen eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, ändern, müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Grundwasser in größeren Mengen entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen, ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Der zuständigen Stelle liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben vor.
  • Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
  • Ihr Vorhaben fällt nicht unter den Gemeingebrauch, für den keine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

In der Regel müssen Sie alle Unterlagen vorlegen, aus denen die Änderung hervorgeht, wie zum Beispiel

  • Lageplan mit Änderungen
  • Erläuterungsbericht bei wesentlichen Änderungen,
  • Angaben zu geplanten Anlagen

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Entnahme.

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihren Antrag auf eine Erlaubnisänderung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle
    • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten
    • einen Änderungsbescheid für die Erlaubnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab. Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 4 Wochen rechnen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger oder kürzer dauern.

Gebühren

30,00 EUR - 5.000,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 8 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html

§ 9 Absatz 1 Nummer 5 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__9.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 10.12.2025