Hamburg.deHamburg ServiceEheschließungen, Tauben fliegen lassenInformation

Eheschließungen, Tauben fliegen lassen

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Sie dürfen bei einer Hochzeit in einem Hamburger Standesamt keine Tauben fliegen lassen.

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Beschreibung der Leistung

Vor den Hamburger Standesämtern und Rathäusern ist das Fliegen lassen von Tauben nicht gestattet.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Vor den Hamburger Standesämtern und Rathäusern ist das Fliegen lassen von Tauben nicht gestattet.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Keine

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Keine

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Letzte Aktualisierung: 05.10.2024