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PIN neu setzen oder Online-Ausweisfunktion freischalten lassen

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Sie können die PIN Ihres elektronischen Identitätsnachweises (eID) neu setzen oder die Online-Ausweisfunktion freischalten lassen.

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Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie die PIN vergessen haben, wenn Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden oder die PIN durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, müssen Sie sich an die zuständige Stelle wenden, um eine neue 6-stellige PIN (ausschließlich Ziffern) zu setzen.

Wenn Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet ist und Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie die Online-Ausweisfunktion durch die zuständige Stelle freischalten lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sprechen persönlich zum Termin in der zuständigen Stelle vor.

Sie verfügen über einen Personalausweis oder einen elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger oder Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums mit Online-Ausweisfunktion.

Sie haben

  • die PIN vergessen,
  • den PIN-Brief verloren,
  • die PIN 3-mal falsch eingegeben oder
  • die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet und sind mindestens 16 Jahre alt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder
  • einen elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger oder Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums mit Online-Ausweisfunktion

Zu Beachten

Sie können sich bei der zuständigen Stelle nicht vertreten lassen.

Folgende Daten werden auf dem Chip im Personalausweis gespeichert:

  • Lichtbild 
  • Vor- und Zuname, ggf. Ordens- und Künstlername 
  • Geburtsdatum 
  • Anschrift 
  • Staatsangehörigkeit 
  • letzter Tag der Gültigkeit 
  • ausstellende Behörde 
  • Seriennummer 
  • Zugangsnummer 
  • Fingerabdrücke

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Sie erscheinen persönlich zum Termin und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Die Daten Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Identitätsnachweises für Unionsbürger oder Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums werden ausgelesen.
  • Wenn Sie die PIN neu setzten lassen möchten, geben Sie eine 6-stellige PIN (ausschließlich Ziffern) über das Änderungsterminal ein. Sie erhalten das Sperrkennwort.
  • Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion freischalten lassen möchten, erhalten Sie eine schriftliche Belehrung und unterschreiben diese. Die unterschriebene Belehrung geben Sie an die Sachbearbeitung zurück. Sie geben im Anschluss eine 6-stellige PIN (ausschließlich Ziffern) über das Änderungsterminal ein. Sie erhalten das Sperrkennwort.

Dauer

5 Minuten.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/



eID-Karte-Gesetz (eIDKG)

https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/index.html#BJNR084610019BJNE000200000

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Letzte Aktualisierung: 18.09.2024