Voraussetzungen
Sie sprechen persönlich zum Termin in der zuständigen Stelle vor.
Sie verfügen über einen Personalausweis oder einen elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger oder Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums mit Online-Ausweisfunktion.
Sie haben
- die PIN vergessen,
- den PIN-Brief verloren,
- die PIN 3-mal falsch eingegeben oder
- die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet und sind mindestens 16 Jahre alt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder
- einen elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger oder Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums mit Online-Ausweisfunktion
Zu Beachten
Sie können sich bei der zuständigen Stelle nicht vertreten lassen.
Jeder PIN-Brief ist einmalig. Bei Verlust des PIN-Briefes kann die sechsstellige selbstgewählte PIN in der Behörde neu gesetzt werden. Die PUK kann nicht neu erzeugt werden.
Folgende Daten werden auf dem Chip im Personalausweis gespeichert:
- Lichtbild
- Vor- und Zuname, ggf. Ordens- und Künstlername
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- letzter Tag der Gültigkeit
- ausstellende Behörde
- Seriennummer
- Zugangsnummer
- Fingerabdrücke
Fristen
keine