Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als Tourist beziehungsweise Touristin aus dem Ausland in Deutschland Urlaub machen, können Sie einen Fischereischein erhalten. Den Fischereischein müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Fischereischein muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Fischfang beginnen.
Sie müssen den Fischereischein immer dabei haben, wenn Sie fischen oder angeln gehen und auf Anfrage berechtigter Stellen zusammen mit einem Ausweisdokument sowie einem Nachweis für die Zahlung der Fischereiabgabe vorzeigen.