Bezirksamt Altona

Erlaubnis für Anbauvereinigung zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis beantragen

Wenn Sie Cannabis gemeinschaftlich in einer Anbauvereinigung anbauen und an Mitglieder weitergeben möchten, benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis.

Beschreibung der Leistung

Sie können eine Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis beantragen, wenn Ihre Anbauvereinigung Cannabis für den Eigenkonsum Ihrer Mitglieder anbauen und an diese weitergeben möchte.



Die Erlaubnis richtet sich an Anbauvereinigungen. Sie erlaubt Ihrer Anbauvereinigung den Anbau von Cannabis sowie die Weitergabe an Ihre Mitglieder. Ohne diese Erlaubnis ist ein gemeinschaftlicher Anbau und eine Weitergabe durch Ihre Anbauvereinigung nicht zulässig.



Den Antrag stellen Sie online über einen Online-Dienst für Ihre Anbauvereinigung. In der Regel wird der Antrag durch nach außen vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gestellt. Diese können auch eine andere Person bevollmächtigen, den Antrag für Ihre Anbauvereinigung einzureichen, zum Beispiel eine Anwältin oder einen Anwalt oder eine andere dritte Person.



Die Erlaubnis gilt ausschließlich für Ihre Anbauvereinigung und bezieht sich auf die im Antrag angegebenen Anbauflächen. Sie stellt sicher, dass der gemeinschaftliche Anbau und die Weitergabe von Cannabis im gesetzlichen Rahmen erfolgen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihre Anbauvereinigung muss die rechtlichen Voraussetzungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erfüllen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Sicherheitsstandards, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sowie die Angabe über alle entgeltlich Beschäftigten Personen, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial haben.



Sie erhalten die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Weitergabe von Cannabis, wenn die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die vertretungsberechtigten Personen Ihrer Anbauvereinigung sind unbeschränkt geschäftsfähig und besitzen die für den Umgang mit Cannabis, Cannabissamen und Stecklingen erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Sie stellen sicher, dass das innerhalb Ihres Besitztums befindliche Cannabis, Cannabissamen und Stecklinge ausreichend gegen den Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte geschützt sind.

Sie gewährleisten die Einhaltung aller weiteren Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sowie der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften.



Wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis.



Zusätzlich gelten folgende Vorgaben nach dem Konsumcannabisgesetzes (KCanG):

  • Die Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben.
  • Alle Mitglieder haben das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Die Satzung Ihrer Anbauvereinigung sieht eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten vor.
  • Die Anbauflächen halten einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen ein.

Benötigte Unterlagen

  • Satzung der Vereinigung
  • Auszug aus dem Vereins- beziehungsweise Genossenschaftsregister
  • Vertretungsberechtigung für die Anbauvereinigung bzw. Vollmacht (inklusive Zustimmung aller notwendigen vertretungsberechtigten Personen)
  • Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
  • Je Vereinigungsgelände ("befriedetes Besitztum"): Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) im Maßstab min. 1:500 mit entsprechenden zeichnerischen Eintragungen
  • Je Vereinigungsgebäude ("befriedetes Besitztum"): Bauzeichnung mit Maßstabsangabe (min. 1:100)
  • Anbau- und Weitergabekonzept
  • Sicherungs- und Schutzkonzept
  • Nachweise der Beratungs- und Präventionskenntnisse
  • Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
  • Angabe von Öffnungszeiten

Zu Beachten

Die Erlaubnis darf ausschließlich an nicht wirtschaftlich tätige Anbauvereinigungen erteilt werden. Der ausschließliche Zweck Ihrer Anbauvereinigung muss der gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Eigenanbau von Cannabis und die Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum sein. Dazu gehören auch die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information der Mitglieder über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung.



Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden sein. Diese Auflagen müssen Sie nach Erteilung der Erlaubnis einhalten.

Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie Cannabis anbauen und an Ihre Mitglieder weitergeben dürfen.

Die Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren befristet. Sie können nach Ablauf von mindestens fünf Jahren eine Verlängerung beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Erlaubnis über den Online-Dienst.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst ein.
  • Ihre eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
  • Es wird geprüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen bei Ihnen nachgefordert.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Ihrer Anbauvereinigung.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Dauer

Wenn Sie alle notwendigen Angaben und Nachweise erbracht haben, dauert die Bearbeitung normalerweise bis zu 3 Monate.

Gebühren

Die Höhe der Gebühr wird nach Aufwand bemessen und gemäß der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanGGebO) ermittelt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 11 Konsumcannabisgesetz (KCanG)

https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__11.html

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Altona

Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Anbauvereinigungen

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Suchwörter: Cannabis anbauen

Letzte Aktualisierung: 17.07.2026