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Handelsregister einsehen

Sie benötigen Informationen zu Personen oder Unternehmen aus dem Handelsregister? Wie Sie die Einträge im Handelsregister einsehen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wesentliche Informationen über die rechtlichen Verhältnisse der eingetragenen Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält.


Ins Handelsregister werden folgende Daten eingetragen:

  • Firmenname
  • Inländische Anschrift des Firmensitzes sowie gegebenenfalls der Zweigniederlassungen
  • Bei Kapitalgesellschaften der Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals/ Grundkapitals (bei Kapitalgesellschaften)
  • Vertretungsregelungen (Geschäftsführung und Prokura)
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der Geschäftsführer
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der Prokuristen
  • Namen, Wohnort und Geburtsdatum (natürliche Personen), bzw. Firma, Sitz und Registerstelle (juristische Personen) von persönlich haftenden Gesellschaftern
  • Namen, Wohnort und Geburtsdatum (natürliche Personen), bzw. Firma, Sitz und Registerstelle (juristische Personen) sowie die Haftsumme vom Kommanditisten
  • Rechtsform, gegebenenfalls Haftungsbeschränkung
  • Tag der ersten Eintragung
  • Anzahl der Eintragungen
  • Sonstige Rechtsverhältnisse, wie vergangene Umfirmierungen und Insolvenzverfahren

Sie können Einsicht in die Einträge und die dazu eingereichten Dokumente in das Handelsregister nehmen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Handelsregister ist öffentlich und für jeden einsehbar.
  • Für die angefragte Person oder das Unternehmen ist ein Eintrag im Handelsregister vorhanden.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

  • Sie können auch einen Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen.
  • Sie können aktuelle oder chronologische Ausdrucke oder einen Registerausdruck in amtlich beglaubigter Form oder ohne Beglaubigung beantragen. Sie können die Ausdrucke in elektronischer Form oder papierbasiert erhalten.
  • Folgende Ausdrucke stehen Ihnen zur Verfügung
    • aktueller Ausdruck mit einem Überblick über alle gültigen Eintragungen,
    • der chronologische Ausdruck mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung,
    • der historische Ausdruck mit allen Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie können das Handelsregister online über das gemeinsame Registerportal der Länder einsehen.
  • Sie können sich über eine Suchfunktion alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz anzeigen lassen. Als Suchbegriff genügt ein Teil der Firmenbezeichnung.
  • Der Registerinhalt wird Ihnen in verschiedenen Darstellungsformen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.
  • Sie können das PDF-Dokument speichern oder ausdrucken.
  • Sie können weitere, elektronisch vorhandene Dokumente abrufen, wie Gesellschafterlisten und Gesellschaftsverträge.
  • Alternativ können Sie vor Ort im Service-Center des Handelsregisters Einsicht in das Handelsregister nehmen.
    • Dort steht Ihnen ein Einsichts-PC zur Verfügung.

Dauer

keine

Gebühren

Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei.

Für alle übrigen Abrufe fallen Kosten an, worauf Sie jeweils gesondert hingewiesen werden.

Rechtsbehelf

entfällt

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__9.html

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Letzte Aktualisierung: 13.06.2026