Hamburg.deHamburg ServiceWasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder dem Grundwasser oder fördern oder leiten Grundwasser Zutage oder leiten Grundwasser ab? Dann müssen Sie hierfür ein Entgelt bezahlen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie

  • Wasser aus einem oberirdischen Gewässer entnehmen oder ableiten
  • Grundwasser entnehmen, zutagefördern, zutageleiten oder ableiten

müssen Sie gegebenenfalls ein Wasserentnahmeentgelt bezahlen. Ob und in welcher Höhe Sie ein Wasserentnahmeentgelts bezahlen müssen, entscheidet die zuständige Stelle.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder leiten Wasser aus einem oberirdischen Gewässer ab oder
  • Sie entnehmen Grundwasser oder fördern beziehungsweise leiten es zu tage oder leiten es ab.

Benötigte Unterlagen

Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

Verfahrensablauf

Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

Gebühren

Für die Entnahme von Wasser fällt eine Gebühr nach Oberflächengewässergebührenordnung (OGewGebO) an.



Falls ein Antrag gestellt wird und es zu keiner Entnahme kommt, fällt eine Verwaltungsgebühr nach Umweltgebührenordnung (UmwGebO) an, die sich nach dem Aufwand für die Bearbeitung richtet.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

  

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Letzte Aktualisierung: 25.04.2025