Hamburg.deHamburg ServiceHandelsregister Eintragung Europäische...Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Handelsregister Eintragung Europäische Gesellschaft

Beschreibung der Leistung

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Anmeldung:

  • Gründungsurkunde mit Satzung
  • Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates (dualistisches System) bzw. des Verwaltungsrates und der geschäftsführenden Direktoren (monistisches System)
  • Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstands bzw. der geschäftsführenden Direktoren steht (Bankbestätigung)
  • Liste der Aufsichtsratsmitglieder bzw. der Verwaltungsratsmitglieder

Gründungsbericht:


Prüfungsberichte der Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes bzw. des Verwaltungsrates sowie der Gründungsprüfer nebst Ihren urkundlichen Unterlagen im Fall der § § 26 und 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu Ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands


Je nach Gründungsform der Europäischen Gesellschaft können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Verfahrensablauf

Anmeldung:


Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin. Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt. Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet. Nach erfolgreicher Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erhalten Sie eine Eintragungsmitteilung. Die Eintragung wird zusätzlich zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


Änderungen:


Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.


Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

Dauer

Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

Gebühren

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Mo-Fr 9-14 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12 Uhr

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Suchwörter: Europa-AG, Amtsgericht SE (Societas Europaea), Amtsgericht

Letzte Aktualisierung: 14.11.2025