Beschreibung der Leistung
Als zuständiges Stiftungsorgan können Sie sich eine gebührenpflichtige Bescheinigung über die Vertretungsbefugnis ausstellen lassen.
Als zuständiges Stiftungsorgan können Sie sich eine gebührenpflichtige Bescheinigung über die Vertretungsbefugnis ausstellen lassen.
Wenn Sie nach Maßgabe der Stiftungssatzung und der von der Stiftung mitgeteilten Angaben zur Vertretung der Stiftung berechtigt oder ein dazu Bevollmächtigter sind, können Sie eine Bescheinigung über Ihre Vertretungsbefugnis beantragen.
Keine
Keine
Die Bearbeitungsdauer ist vom Aufwand abhängig.
Für die Ausstellung der Bescheinigung fallen Verwaltungsgebühren an, die sich nach dem Aufwand richten und sich aus der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf den Gebieten des Vereins- und Stiftungsrechts ergeben.
Widerspruch innerhalb von 1 Monat ab Erhalt des Bescheides
Suchwörter: Vertretungsbescheinigung Legitimationsbescheinigung
Letzte Aktualisierung: 23.03.2025