Hamburg.deHamburg ServiceBeantragung einer Vertretungsbescheinigung für...Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Beantragung einer Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung

Wenn Sie eine Vertretungsbescheinigung für den Vorstand ihrer Stiftung benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Als zuständiges Stiftungsorgan können Sie sich eine gebührenpflichtige Bescheinigung über die Vertretungsbefugnis ausstellen lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Wenn Sie nach Maßgabe der Stiftungssatzung und der von der Stiftung mitgeteilten Angaben zur Vertretung der Stiftung berechtigt oder ein dazu Bevollmächtigter sind, können Sie eine Bescheinigung über Ihre Vertretungsbefugnis beantragen.
 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
  • Nachweis über die Besetzung des vertretungsberechtigten Stiftungsorgans, falls die Unterlagen der zuständigen Behörde noch nicht vorliegen.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung für die Stiftung.
  • Reichen Sie zusammen mit dem formlosen Antrag die satzungsgemäß erforderlichen Nachweise zur Besetzung des vertretungsberechtigten Stiftungsorgans ein, falls diese der Behörde nicht bereits vorliegen.
  • Die für die Stiftungsaufsicht zuständige Behörde stellt Ihnen die Bescheinigung aus, wenn ihr alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
  • Sie erhalten die Bescheinigung zusammen mit einem Gebührenbescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Aufwand abhängig.

Gebühren

Für die Ausstellung der Bescheinigung fallen Verwaltungsgebühren an, die sich nach dem Aufwand richten und sich aus der Gebührenordnung für Amtshandlungen auf den Gebieten des Vereins- und Stiftungsrechts ergeben.

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb von 1 Monat ab Erhalt des Bescheides

Rechtsgrundlage

§ 5 Abs. 4 Hamburgisches Stiftungsgesetz

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Stiftungsangelegenheiten und Serviceeinheit

Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr, Vor-Ort-Besuche sind nur nach Absprache via E-Mail möglich

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Suchwörter: Vertretungsbescheinigung Legitimationsbescheinigung

Letzte Aktualisierung: 23.03.2025