Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie der zuständigen Stelle jährlich zu Ihrer Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln für jede einzelne Anlage folgende Angaben zum Anlagenbetrieb mitteilen:
- die installierte Feuerungswärmeleistung,
- die Art der Feuerungsanlage,
- ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
- das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
- die Jahresgesamtemissionen,
- die jährlichen Betriebsstunden,
- den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
- gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
- gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt
Die Mitteilung der Angaben erfolgt in Hamburg über das Portal Bube-Online.