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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Emissionsmessbericht für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen abgeben

Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie der zuständigen Stelle bestimmte Angaben zu Ihren Anlagen mitteilen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie der zuständigen Stelle jährlich zu Ihrer Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln für jede einzelne Anlage folgende Angaben zum Anlagenbetrieb mitteilen:

  1. die installierte Feuerungswärmeleistung,
  2. die Art der Feuerungsanlage,
  3. ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
  4. das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
  5. die Jahresgesamtemissionen,
  6. die jährlichen Betriebsstunden,
  7. den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
  8. gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
  9. gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt

Die Mitteilung der Angaben erfolgt in Hamburg über das Portal Bube-Online.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiberin oder Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage.
  • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.

Benötigte Unterlagen

Machen Sie alle erforderlichen Angaben, in dem Sie sie vollständig im Portal "Bube-Online" eintragen.

Zu Beachten

keine

Fristen

Sie reichen den Bericht im Portal Bube-Online jährlich jeweils bis zum 30. April des Folgejahres für jede einzelne Anlage bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle leitet Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) bis zum 31. Oktober des auf das Berichtjahr folgenden Jahres an das Umweltbundesamt weiter.

Verfahrensablauf

  • Sie übermitteln alle notwenigen Angaben im Portal Bube-Online für jede einzelne Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln.
  • Die Übergabe des Jahresberichtes ist im Portal Bube-Online abgeschlossen, indem Sie die Freigabe an die zuständige Stelle erteilen.
  • Die zuständige Stelle prüft die Angaben auf Plausibilität. Bei Unstimmigkeiten wird der Status der Bearbeitung wieder von der zuständigen Stelle auf Sie übertragen.
  • Nach der erfolgten Plausibilitätsprüfung leitet die zuständige Stelle Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) dem Umweltbundesamt zu.
  • Das Umweltbundesamt leitet Ihren Bericht der Europäischen Kommission zu.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist nicht gesetzlich festgelegt.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 22 der 13. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (13. BImSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2021/__22.html



§ 31 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__31.html



Artikel 72 Industrie-Emissions-Richtlinie 2010/75/EU und Artikel 1 Durchführungsbeschluss EU 2018/1135

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010L0075&qid=1724236843630



Einführungsbeschluss von Bube-Online: Vgl. Amtl. Anz. Nr. 30, S. 880, 18.04.2008

 

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 24.03.2025