Beschreibung der Leistung
Sie können Hilfe zur Pflege vom Sozialhilfeträger erhalten, wenn Sie den notwendigen Pflegeaufwand nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Gründe für Ihren Bedarf an Hilfe können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen sein, die Sie nicht selbständig bewältigen können.
Als pflegebedürftige Person des Pflegegrades 1 umfasst die Hilfe zur Pflege für Sie folgende Leistungen:
- Bewilligung von Pflegehilfsmitteln
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- ein Entlastungsbetrag
- digitale Pflegeanwendungen und die ergänzende Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
Als pflegebedürftige Person des Pflegegrades 2, 3, 4 oder 5 können Sie folgende Leistungen beantragen:
- (teil-) stationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- ein Entlastungsbetrag
- häusliche Pflege in Form von
- Pflegegeld
- häuslicher Pflegehilfe
- Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmitteln
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen.
Hilfe zur Pflege kommt für Sie in Betracht, wenn Sie
- nicht pflegeversichert sind oder
- keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, oder
- Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um Ihren notwendigen Pflegebedarf zu decken,