Voraussetzungen
1. Die pflegebedürftige Person…
2. Die Nachbarschaftshilfen…
- sind volljährig,
- sind mit der pflegebedürftigen Person oder den pflegenden Angehörigen weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert,
- leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft,
- sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig,
- betreuen maximal zwei Pflegebedürftige und
- erhalten maximal 5 Euro/ Std. an Aufwandsentschädigung für ihr freiwilliges Engagement.
3. Die Haushaltshilfen…
- sind volljährig,
- sind mit der pflegebedürftigen Person oder den pflegenden Angehörigen weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert,
- sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig,
- weisen ein Arbeitsverhältnis als Haushaltshilfe für die pflegebedürftige Person nach (Upload Arbeitsvertrag; Arbeitgeber/in ist die pflegebedürftige Person selbst oder eine nahestehende Person),
- weisen eine Schulung von mind. 10 Std. im Umgang mit pflegebedürftigen Personen nach (Upload Teilnahmebescheinigung),
- weisen einen Erste-Hilfe-Kurs von 9 Std. nach (Upload Teilnahmebescheinigung).
Benötigte Unterlagen
Nachbarschaftshilfen
- Keine
- Bei Postantrag: Formular zum Registrierungsantrag
Haushaltshilfen
- Bei Postantrag: Formular zum Registrierungsantrag
- Arbeitsvertrag (Kopie)
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Qualifizierungsnachweis als Haushaltshilfe über mind. 10 Std. oder Kopie der Fachkraft-Urkunde
Zu Beachten
Die Dienstleistung umfasst lediglich die Registrierung. Die Registrierungsbestätigung ist Voraussetzung um den Entlastungsbetrag von Ihrer Pflegekasse zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten an die Servicestelle Nachbarschaftshilfe, derzeit betrieben durch das DRK, weitergeleitet werden. Diese tritt als Auftragsverarbeiter für die Sozialbehörde auf.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Registrierung weder der Arbeitsvertrag inhaltlich, noch die Zuverlässigkeit der helfenden Person geprüft wird.
Fristen
Keine