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Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg

Als Nachbarschafts- oder Haushaltshilfe in Hamburg registrieren

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Wenn Sie sich als ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe oder als angestellte Haushaltshilfe in Hamburg durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe registrieren möchten, finden Sie hier weitere Informationen

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Beschreibung der Leistung

Nachbarschafts- und Haushaltshilfen können Menschen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad 1) dabei unterstützen, ein selbstständiges Leben zu führen. Für Helferinnen und Helfer, die mit der pflegebedürftigen Person bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind, kann der Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung (§ 45b SGB XI, bis zu 125 € im Monat) genutzt werden, um ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen mit bis zu 5 € pro Stunde für ihren Aufwand zu entschädigen bzw. um die Kosten für angestellte Haushaltshilfen zu bezuschussen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält die Nachbarschafts- bzw. Haushaltshilfe eine Registrierungsbestätigung zur Weitergabe an die pflegebedürftige Person. Mit dieser Bestätigung kann bei der Pflegekasse beantragt werden, Auslagen zurück zu erstatten. Registrierte Nachbarschaftshilfen sind zudem versichert und ihre Aufwandsentschädigung ist steuerfrei gem. § 3 Nr. 36 EStG.

 

Informationen

Voraussetzungen

1. Die pflegebedürftige Person…

  • ist in Hamburg gemeldet.

2. Die Nachbarschaftshilfen…

  • sind volljährig,
  • sind mit der pflegebedürftigen Person oder den pflegenden Angehörigen weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert,
  • leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft,
  • sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig,
  • betreuen maximal zwei Pflegebedürftige und
  • erhalten maximal 5 Euro/ Std. an Aufwandsentschädigung für ihr freiwilliges Engagement.

3. Die Haushaltshilfen…

  • sind volljährig,
  • sind mit der pflegebedürftigen Person oder den pflegenden Angehörigen weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert,
  • sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig,
  • weisen ein Arbeitsverhältnis als Haushaltshilfe für die pflegebedürftige Person nach (Upload Arbeitsvertrag; Arbeitgeber/in ist die pflegebedürftige Person selbst oder eine nahestehende Person),
  • weisen eine Schulung von mind. 10 Std. im Umgang mit pflegebedürftigen Personen nach (Upload Teilnahmebescheinigung),
  • weisen einen Erste-Hilfe-Kurs von 9 Std. nach (Upload Teilnahmebescheinigung).

Benötigte Unterlagen

Nachbarschaftshilfen

  • Keine
  • Bei Postantrag: Formular zum Registrierungsantrag

 Haushaltshilfen

  • Bei Postantrag: Formular zum Registrierungsantrag
  • Arbeitsvertrag (Kopie)
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Qualifizierungsnachweis als Haushaltshilfe über mind. 10 Std. oder Kopie der Fachkraft-Urkunde

Zu Beachten

Die Dienstleistung umfasst lediglich die Registrierung. Die Registrierungsbestätigung ist Voraussetzung um den Entlastungsbetrag von Ihrer Pflegekasse zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten an die Servicestelle Nachbarschaftshilfe, derzeit betrieben durch das DRK, weitergeleitet werden. Diese tritt als Auftragsverarbeiter für die Sozialbehörde auf.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Registrierung weder der Arbeitsvertrag inhaltlich, noch die Zuverlässigkeit der helfenden Person geprüft wird.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen über den Onlinedienst oder auf dem Postweg bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe ein.
  • Bei Rückfragen kontaktiert Sie die Servicestelle
  • Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Registrierungsbestätigung per Post
  • Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Sie die Bestätigung ggf. mit weiteren Unterlagen an die jeweilige Pflegekasse senden. Bitte informieren Sie sich hier direkt bei Ihrer Pflegekasse.

Dauer

ca. 2 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es wird kein Bescheid durch eine Behörde erteilt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.

Beschwerden über die Servicestelle Nachbarschaftshilfe können ggfs. an die Sozialbehörde (pevo@soziales.hamburg.de) gerichtet werden.

Rechtsgrundlage

§ 9 Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PflEngVHA2017pP9



§ 45a SGB XI

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html

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Suchwörter: Nachbarschaftshilfe Nachbarschaftshelferin Haushaltshelferin

Letzte Aktualisierung: 07.10.2024