Hamburg.deHamburg ServiceBeratung für Eltern bei Trennung und Scheidung

Beratung für Eltern bei Trennung und Scheidung

Wenn Sie in Ihrer Beziehung auf Schwierigkeiten stoßen oder sich in einer Trennungs- oder Scheidungssituation befinden, können Sie Beratung und Unterstützung erhalten.

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Beschreibung der Leistung

Erziehungs- und Familienberatungsstellen helfen Ihnen, Konflikte in Ihrer Partnerschaft zu klären, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten und den Übergang in neue Lebensphasen zu bewältigen. Besonders wenn Kinder betroffen sind, bieten sie Ihnen Hilfestellung, um das Wohl Ihrer Kinder zu sichern und Sie in Ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Die gesamte Beratung ist vertraulich. Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen telefonisch, per E-Mail oder persönlich Kontakt zur Beratungsstelle auf und schildern kurz Ihr Anliegen.
  • In einem ersten Gespräch, das oft telefonisch oder persönlich stattfindet, klären Sie Ihr Anliegen genauer. Dabei wird ermittelt, ob die Beratungsstelle die passende Anlaufstelle für Ihre Fragen ist.
  • Wenn die Beratungsstelle für Ihr Anliegen geeignet ist, wird ein Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbart.
  • In einem oder mehreren Gesprächen wird Ihr Anliegen vertieft besprochen. Je nach Thema und Bedarf können Sie alleine, mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin oder mit der ganzen Familie teilnehmen. Die Berater arbeiten mit Ihnen gemeinsam an Lösungen und unterstützen Sie bei der Bewältigung Ihrer Situation.
  • Falls notwendig, können weitere Schritte wie Diagnostik, therapeutische Maßnahmen oder die Vermittlung an spezialisierte Einrichtungen eingeleitet werden.
  • Die Beratung endet, wenn Sie und die Berater das Gefühl haben, dass Ihre Anliegen ausreichend bearbeitet wurden und Sie in der Lage sind, die weiteren Schritte selbstständig zu gehen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 17 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__17.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie die Meldeadresse des Kindes ein

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Letzte Aktualisierung: 14.05.2025