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Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt in familiengerichtlichen Verfahren erhalten

Das Jugendamt unterstützt und berät Sie in familiengerichtlichen Verfahren.

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Beschreibung der Leistung

Das Jugendamt bietet Ihnen als sorgeberechtigte Person Beratung an, um Konflikte bezüglich Ihres Kindes möglichst frühzeitig zu lösen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

In familiengerichtlichen Verfahren, zum Beispiel bei Streitigkeiten um das Sorgerecht, den Umgang oder den Aufenthalt Ihres Kindes, spielt das Jugendamt eine wichtige Rolle.

Wenn bereits ein Verfahren beim Familiengericht eröffnet ist, kann das Jugendamt Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen und Ihnen bei der Entwicklung von einvernehmlichen Lösungen helfen.

Das Jugendamt wird in familiengerichtlichen Verfahren vom Familiengericht beauftragt, eine Stellungnahme abgeben. Das Jugendamt hat dabei die Aufgabe, das Wohl Ihres Kindes zu schützen und darauf hinzuwirken, dass das Gericht eine Entscheidung trifft, die den Bedürfnissen und Interessen Ihres Kindes entspricht. Hierfür findet ein intensiver Austausch zwischen Ihnen, dem Jugendamt und dem Gericht statt.

Auch nach Abschluss des Verfahrens kann das Jugendamt Sie unterstützen. Es kann die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidungen begleiten, um weitere Konflikte zu verhindern. Das Jugendamt kann Ihnen zudem Mediation und Beratung anbieten, um die Kommunikation zwischen Ihnen und allen Beteiligten zu fördern.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Es besteht ein Konflikt oder Beratungsbedarf, der Ihr Kind betrifft.
  • Es ist bereits ein Verfahren beim Familiengericht eröffnet oder es ist absehbar, dass ein solches notwendig wird.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Nachweis über Sorgerechtsregelungen

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Es bestehen keine allgemeingültigen Fristen. Gegebenenfalls werden Ihnen im Rahmen des Verfahrens Fristen vom Familiengericht gesetzt.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie als Eltern einen Konflikt nicht alleine lösen können und Sie sich an das Familiengericht wenden, wird das Jugendamt automatisch durch das Gericht involviert.
  • In Hamburg leitet das Jugendamt diese Bitte um Unterstützung an dafür zuständige freie Träger der Jugendhilfe weiter.
  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Trägers nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um ein Gespräch zu führen und die Situation des Kindes zu erfassen.
  • Anschließend erstellen sie einen Bericht, der dem Familiengericht vorgelegt wird. Dieser Bericht enthält eine Einschätzung zum Wohl Ihres Kindes und gegebenenfalls Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der freien Träger nehmen außerdem an der Gerichtsverhandlung teil, um ihre Einschätzungen und Empfehlungen näher zu erläutern und Fragen des Gerichts zu beantworten.
  • Das Jugendamt oder der beauftragte Träger bleibt auch nach der Verhandlung oft weiter involviert, um die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidungen zu begleiten und zusätzliche Konflikte zu verhindern

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert im Einzelfall

Gebühren

Für die Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt fallen keine Kosten an. Für das Verfahren beim Familiengericht können Kosten anfallen.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Beschwerde 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie die Meldeadresse des Kindes ein

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Letzte Aktualisierung: 11.07.2025