Voraussetzungen
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Sie halten den Hund oder die Hunde in Hamburg.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
- Ihr Hund wurde nicht als gefährlich eingestuft.
Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen, können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten:
- Sie halten Hunde zu gewerblichen Zwecken, oder
- Sie haben einen Hund aus einem Hamburger Tierheim (Süderstraße) erworben.
Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen, können Sie einen Erlass oder Teilerlass von der Hundesteuer erfolgreich beantragen:
- Sie erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld), Hilfe zum Lebensunterhalt im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch, oder
- Ihr Haushaltseinkommen übersteigt insgesamt die jeweils geltenden Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich eines etwaigen Mehrbedarfs um nicht mehr als 25 Prozent.
Um eine übermäßige Belastung oder ungerechte Folgen (unbillige Härte) zu vermeiden, können Sie einen kompletten Erlass von der Hundesteuer beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen
Zu Beachten
Die Hundesteuer beträgt 90 Euro im Kalenderjahr. Die Hundesteuer für als gefährlich eingestufte Hunde beträgt 600 Euro im Kalenderjahr.
Alternativ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Hundesteuer bei der zuständigen Stelle beantragen (siehe hierzu Dienstleistung „Hundesteuer Befreiung“).
Für als gefährlich eingestufte Hunde können Sie keine Steuerermäßigung, keinen Steuererlass und keine Steuerbefreiung beantragen.
Wenn sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die dazu führen, dass die Haltung Ihres Hundes nicht mehr steuerfrei ist, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Fristen
- Sie erhalten die Ermäßigung der Hundesteuer vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
- Die Ermäßigung entfällt mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen hierfür fortfallen.
- Zeigen Sie der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Wochen an, wenn die Voraussetzungen entfallen.