Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

Als Hundehalterin oder Hundehalter in Hamburg können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder einen Erlass von der Steuer beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in Hamburg einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie in der Regel Hundesteuer bezahlen. Dazu müssen Sie Ihren Hund in Hamburg anmelden.



Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer oder einen Steuererlass beantragen.



Für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, können Sie keine Steuerermäßigung oder einen Steuererlass erfolgreich beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
  • Sie halten den Hund oder die Hunde in Hamburg.
  • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
  • Ihr Hund wurde nicht als gefährlich eingestuft.

Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen, können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten:

  • Sie halten Hunde zu gewerblichen Zwecken, oder
  • Sie haben einen Hund aus einem Hamburger Tierheim (Süderstraße) erworben.

Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen, können Sie einen Erlass oder Teilerlass von der Hundesteuer erfolgreich beantragen:

  • Sie erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld), Hilfe zum Lebensunterhalt im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch, oder
  • Ihr Haushaltseinkommen übersteigt insgesamt die jeweils geltenden Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich eines etwaigen Mehrbedarfs um nicht mehr als 25 Prozent.

Um eine übermäßige Belastung oder ungerechte Folgen (unbillige Härte) zu vermeiden, können Sie einen kompletten Erlass von der Hundesteuer beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen

Zu Beachten

Die Hundesteuer beträgt 90 Euro im Kalenderjahr. Die Hundesteuer für als gefährlich eingestufte Hunde beträgt 600 Euro im Kalenderjahr.


Alternativ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Hundesteuer bei der zuständigen Stelle beantragen (siehe hierzu Dienstleistung „Hundesteuer Befreiung“).


Für als gefährlich eingestufte Hunde können Sie keine Steuerermäßigung, keinen Steuererlass und keine Steuerbefreiung beantragen.


Wenn sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die dazu führen, dass die Haltung Ihres Hundes nicht mehr steuerfrei ist, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Fristen


  • Sie erhalten die Ermäßigung der Hundesteuer vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. 

  • Die Ermäßigung entfällt mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen hierfür fortfallen.

  • Zeigen Sie der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Wochen an, wenn die Voraussetzungen entfallen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Verwaltungsaufwand ab.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 9, 9a, 10 Hundesteuergesetz Hamburg (HsStG HA)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuStGHA1995rahmen



§ 11 Hundesteuergesetz Hamburg (HsStG HA)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuStGHA1995rahmen

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 13.08.2026