Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Sie halten den Hund oder die Hunde in Hamburg.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
- Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
- Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
- Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
- der Hund verstorben ist.
- Sie halten den Hund nicht weiterhin in Hamburg beispielsweise weil Sie aus Hamburg weggezogen sind.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie Ihren Hund beim Hunderegister an- oder abmelden, werden dafür diverse Unterlagen gefordert (vgl. Leistungen „Hundehaltung Anmeldung“ und „Hundehaltung Abmeldung).
Bei einer direkten steuerlichen Anmeldung (mittels Steuererklärung) bei der zuständigen Stelle sind im Regelfall keine gesonderten Belege erforderlich
Wenn Sie Ihren Hund mittels Steuererklärung abmelden möchten, benötigen Sie
- Nachweis, dass Sie den Hund nicht mehr in Hamburg halten und
- gegebenenfalls Name und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters.
Zu Beachten
In Hamburg sind Sie verpflichtet, Ihren Hund im Hunderegister anzumelden. Die Anmeldung kann in einem Standort des Hamburg Service vor Ort, in einem Verbraucherschutzamt Ihrer Wahl oder online erfolgen. Die für die Steueranmeldung erforderlichen Daten werden dann automatisch an die für die Hundesteuer zuständige Stelle (Finanzamt für Verkehrsteuer & Grundbesitz in Hamburg) weitergeleitet, so dass dort in der Regel keine weitere Erklärung erforderlich ist
Wenn Sie Ihren Hund im steuerlichen Zusammenhang direkt über die zuständige Stelle an- oder abmelden, sind Sie trotzdem verpflichtet, ihn auch beim Hunderegister an- oder abzumelden.
Die Hundesteuer beträgt 90 Euro im Kalenderjahr. Die Hundesteuer für als gefährlich eingestufte Hunde beträgt 600 Euro im Kalenderjahr.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Steuerbefreiung, -ermäßigung oder –erlass beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz beantragen (siehe hierzu: Dienstleistung „Hundesteuer Ermäßigung“ oder „Hundesteuer Befreiung“). Diese Möglichkeit besteht nicht für als gefährlich eingestufte Hunde
Wenn Sie als Halterin oder Halter Ihren Hund nicht fristgemäß anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wenn Sie nicht mehr Halterin oder Halter des angemeldeten Hundes sind, müssen Sie ihn innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Stelle abmelden.
Fristen
- Melden Sie den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem Sie ihn erworben oder eingeführt haben, bei den zuständigen Stellen an.
- Welpen oder Junghunde melden Sie spätestens mit Ablauf ihres 3. Lebensmonats an.
- Zugelaufene oder gefundene Hunde müssen Sie innerhalb von 2 Wochen anmelden. Es sei denn, Sie haben diese binnen einer Woche an ihre Eigentümerin oder ihren Eigentümer zurückgegeben oder dem Fundbüro übergeben. Wenn Sie den Hund innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Steuerpflicht an die empfangsberechtigte Person oder das Fundbüro übergeben haben, wird die Steuer nicht erhoben.
- Melden Sie den Hund innerhalb von 2 Wochen nachdem Sie ihn nicht mehr in Hamburg halten bei der zuständigen Stelle ab.