Voraussetzungen
Das Denkmal muss in der Denkmalliste der Freien und Hansestadt eingetragen sein.
Die Maßnahmen dienen dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals.
Die zur Bescheinigung beantragten Maßnahmen am Denkmal müssen vor der Durchführung denkmalrechtlich genehmigt und ausdrücklich steuerlich mit dem Denkmalschutzamt Hamburg abgestimmt worden sein.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Dokumentation der vorherigen steuerlichen Abstimmung.
- Tabellarische Rechnungsaufstellung (siehe Vorlage).
- Originalrechnungen mit detailliertem Leistungsverzeichnis in der Reihenfolge der Rechnungsaufstellung.
- Dokumentation (Nachweis der durchgeführten Maßnahmen inkl. Fotos).
- Vollmacht im Vertretungsfall.
Zu Details siehe „Merkblatt für steuerliche Vergünstigungen“.
Fristen
Veränderungen an Denkmalen dürfen nur mit vorliegender Genehmigung vorgenommen werden.