Behörde für Kultur und Medien

Steuerbescheinigung für den Denkmalerhalt (Denkmal-AfA)

Sie können mit dem Erhalt eines Denkmals in Verbindung stehende Aufwendungen im Zuge der Einkommenssteuererklärung geltend machen, sofern diese Maßnahmen vor Durchführung mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt wurden und Sie der Besitzer sind.

Beschreibung der Leistung

Sie besitzen ein Denkmal und haben Maßnahmen, die dem Erhalt des Denkmals dienen, durchgeführt. Sofern diese Maßnahmen vor der Durchführung mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt worden sind, können Sie die damit verbundenen Aufwendungen gemäß §§7i, 10f, 11b und 10g EStG im Zuge der Einkommenssteuererklärung geltend machen.


Der Antragsteller erhält eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Denkmal muss in der Denkmalliste der Freien und Hansestadt eingetragen sein.


Die Maßnahmen dienen dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals.


Die zur Bescheinigung beantragten Maßnahmen am Denkmal müssen vor der Durchführung denkmalrechtlich genehmigt und ausdrücklich steuerlich mit dem Denkmalschutzamt Hamburg abgestimmt worden sein.

Benötigte Unterlagen

- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular


- Dokumentation der vorherigen steuerlichen Abstimmung.


- Tabellarische Rechnungsaufstellung (siehe Vorlage).


- Originalrechnungen mit detailliertem Leistungsverzeichnis in der Reihenfolge der Rechnungsaufstellung.


- Dokumentation (Nachweis der durchgeführten Maßnahmen inkl. Fotos).


- Vollmacht im Vertretungsfall.


Zu Details siehe „Merkblatt für steuerliche Vergünstigungen“.

Fristen

Veränderungen an Denkmalen dürfen nur mit vorliegender Genehmigung vorgenommen werden.

Verfahrensablauf

Vor Durchführung der Maßnahmen am Denkmal:


1. Denkmalrechtliche Genehmigung


2. Steuerliche Abstimmung


Nach Durchführung der Maßnahmen und mit Vorliegen der Schlussrechnungen:


3. Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.).


4. Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt, dabei ggf. Rückfragen


5. Ausstellen einer steuerlichen Bescheinigung


6. Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt acht bis zwölf Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Gebühren

variabel

Die Steuerbescheinigung ist gebührenpflichtig gem. Ziffer 2 der Anlage zur Gebührenordnung (s.u.) des Denkmalschutzamtes. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung und liegt erfahrungsgemäß zwischen 50 und 1.500 Euro.

Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.

Adresse und Kontakt

Behörde für Kultur und Medien

Denkmalschutzamt

Denkmalangelegenheiten werden – mit Ausnahme der Bodendenkmalpflege – ausschließlich im Denkmalschutzamt bearbeitet.

Der Eingang befindet sich im Hanseviertel, im Bereich des Eingangs Ecke Große Bleichen / Poststraße.

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Letzte Aktualisierung: 05.10.2026