Beschreibung der Leistung
Die Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) hilft Ihnen, wenn Sie als Mensch mit Behinderung sich durch eine Behörde oder ein öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg benachteiligt fühlen.
Die Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, gemeinsam mit Ihnen und der betroffenen Behörde oder dem betroffenen öffentlichem Unternehmen eine Lösung für den Konflikt zu finden. Die Schlichtungsstelle ist dabei unabhängig und unparteiisch. Das Verfahren findet grundsätzlich schriftlich statt. Die Schlichtungsstelle bietet Ihnen dabei eine barrierefreie Kommunikation an. Die Vorsitzenden der Schlichtungsstelle sind Volljuristinnen und Volljuristen mit Erfahrung in Streitbeilegungs- und Mediationsverfahren. Die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle steht allen Menschen mit Behinderung sowie bestimmten verbandsklageberechtigten Verbänden offen. Sie müssen beantragen, dass die Schlichtungsstelle für Sie tätig wird.