Beschreibung der Leistung
Die Grundschule endet in Hamburg nach der 4. Klasse und Ihr Kind wechselt in die 5. Klasse einer weiterführenden Schule. Dies kann eine Stadtteilschule, ein Gymnasium und bei Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zusätzlich auch ein regionales Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) oder eine spezielle Sonderschule sein. Dazu melden Sie Ihr Kind selbst an einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl an. Zur Orientierung, welche Schulform für Ihr Kind die geeignetste ist, erhalten alle Schülerinnen und Schüler mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn vor dem Hintergrund ihrer bisherigen Lern- und Leistungsentwicklung und ihrer überfachlichen Kompetenzen. Auf dieser Grundlage und ggf. eingehender fachlich-pädagogischer Beratung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer und gegebenenfalls weitere Lehrkräfte, entscheiden Sie, welche Schulform Ihr Kind im Anschluss an die Grundschule besuchen soll (Elternwahlrecht). Bei der Anmeldung können Sie neben der Erstwunschschule auch noch Zweit- und Drittwünsche angeben und dabei auch vom Erstwunsch abweichende Schulformen angeben. Sollte kein Wunsch erfüllt werden können, wird Ihrem Kind ein Platz an einer Schule zugewiesen, deren Schulform der des Erstwunsches entspricht.