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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Informationen zum Grundwasserschutz erhalten

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Grundwasserschutz umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung der Qualität und Menge des Grundwassers. Näheres erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Grundwasser ist das Wasser, das sich im Untergrund befindet. Es spielt eine zentrale Rolle im Wasserkreislauf und ist eine wichtige Ressource für Trinkwasser, Bewässerung und Industrie.
Grundwasserschutz bezieht sich auf alle Maßnahmen und Aktivitäten, die darauf abzielen, die Qualität und Menge des Grundwassers zu erhalten und zu schützen. Unter dieses Thema fallen verschiedene Verwaltungsdienstleistungen. Sie sollten sich an die zuständige Stelle für Grundwasserschutz wenden, wenn Sie zum Beispiel

  • einen Brunnen bohren möchten,
  • Grundwasser für private, landwirtschaftliche oder industrielle Zwecke entnehmen möchten,
  • eine vorübergehende Grundwasserabsenkung durchführen möchten,
  • Erdwärme (Geothermie) nutzen möchten,
  • ein Bauprojekt in einem Wasserschutzgebiet umsetzen möchten,
  • Abwasser in den Boden versickern lassen oder in das Grundwasser einleiten möchten,
  • Anzeichen für Verunreinigungen des Grundwassers in Ihrer Umgebung bemerken,
  • eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen müssen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Betroffenheit des Grundwassers.

Je nach Anliegen können weitere Voraussetzungen bestehen. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Benötigte Unterlagen

Je nach Art Ihres Anliegens müssen Sie andere Unterlagen einreichen. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend. Von Ihnen gefordert werden könnten:

  • Vollständig ausgefülltes Formular zur Antragstellung
  • Detaillierte Bau- oder Projektpläne Ihres Vorhabens
  • Beschreibung der eingesetzten Technik und Verfahren
  • Umwelt- oder hydrogeologische Gutachten
  • Berechnungen zur Menge der Wasserentnahme
  • Stellungnahmen von Fachbehörden
  • Pläne für die Überwachung der Grundwasserqualität
  • Nachweis der Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Sicherheitskonzepte
  • Bereits vorhandene Genehmigungen oder Erlaubnisse

Je nach Anliegen können weniger oder mehr Unterlagen notwendig sein.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Es können Fristen gelten. Diese variieren je nach Art Ihres Anliegens.

Verfahrensablauf

  • Der Verfahrensablauf variiert je nach Ihrem Anliegen. Hier ein allgemeiner Ablauf:
  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf
  • Je nach Anliegen reichen Sie gegebenenfalls einen Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit und die fachlichen Auswirkungen des Antrags.
  • Gegebenenfalls werden weitere Stellen beteiligt.
  • Die zuständige Stelle trifft eine Entscheidung und erteilt Ihnen gegebenenfalls einen Genehmigungsbescheid mit Auflagen.
  • Sie führen das Vorhaben gemäß den Auflagen durch.
  • Die zuständige Stelle überwacht gegebenenfalls die Einhaltung der Auflagen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie einen Abschlussbericht einreichen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art Ihres Anliegens.

Gebühren

Es können Kosten oder Gebühren anfallen. Diese variieren je nach Art Ihres Anliegens.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html

§ 9 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 2 Ziffer 1Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__9.html

 

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wasserwirtschaft

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Suchwörter: Gewässerschutz Drainage Grundwasserförderung Wasserhaltung

Letzte Aktualisierung: 02.12.2024