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Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr melden

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr feststellen, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

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Beschreibung der Leistung

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist ein Verstoß gegen Verkehrsregeln. Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind:

  • Zu schnelles Fahren
  • Falschparken
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Missachtung von Verkehrszeichen

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beobachten, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Gegebenenfalls erhält der betroffene Fahrer oder die betroffene Fahrerin dann einen Bußgeldbescheid.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Der Tatvorwurf ist verständlich.
  • Die Tatangaben sind vollständig.
  • Sie haben mindestens ein gutes Foto des Verstoßes.
    • Auf den Fotos sind keine unbeteiligten Personen zu sehen.
    • Auf den Fotos sind keine Kennzeichen unbeteiligter Fahrzeuge zu sehen.
  • Sie geben bei der Meldung Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an.

Benötigte Unterlagen

  • Fotos und andere Nachweise, welche die Ordnungswidrigkeit belegen

Zu Beachten

Beachten Sie bitte bei weiteren Fragen auch die Informationen auf der Homepage der Bußgeldstelle. (siehe Rubrik "Links")
Wenn Sie absichtlich falsche Informationen in Ihrer Anzeige machen oder jemanden zu Unrecht beschuldigen, kann das ernste rechtliche Konsequenzen haben. Sie machen sich dann strafbar. Wenn Sie bewusst oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstatten, könnten Sie verpflichtet werden, die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen der betroffenen Person zu übernehmen.
Wenn Ihre Anzeige zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führt, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Name genannt wird und Sie möglicherweise als Zeuge oder Zeugin aussagen müssen.

Fristen

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr unterliegen einer Verjährungsfrist. Diese beträgt in der Regel drei Monate ab dem Tag der Tat. Wenn innerhalb dieser Zeit kein Verfahren eingeleitet wird, kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Meldung bei der zuständigen Stelle ein. Dies kann online über den bereitgestellten Online-Dienst oder per Post erfolgen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung.
  • Wenn die Beweise ausreichend sind, eröffnet die zuständige Stelle ein Verfahren und holt gegebenenfalls weitere Informationen ein.
  • Wenn der Verstoß bestätigt wird, erhält der betroffene Fahrer oder die betroffene Fahrerin grundsätzlich einen Bußgeldbescheid.
  • Der Fahrer oder die Fahrerin kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Wenn der Einspruch akzeptiert wird, kann es zu einem neuen Verfahren kommen.

Dauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 46 Absatz 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__46.html

§ 47 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html

§ 158 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__158.html

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Letzte Aktualisierung: 24.03.2025