Voraussetzungen
- Der Tatvorwurf ist verständlich.
- Die Tatangaben sind vollständig.
- Sie haben mindestens ein gutes Foto des Verstoßes.
- Auf den Fotos sind keine unbeteiligten Personen zu sehen.
- Auf den Fotos sind keine Kennzeichen unbeteiligter Fahrzeuge zu sehen.
- Sie geben bei der Meldung Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an.
Benötigte Unterlagen
- Fotos und andere Nachweise, welche die Ordnungswidrigkeit belegen
Zu Beachten
Beachten Sie bitte bei weiteren Fragen auch die Informationen auf der Homepage der Bußgeldstelle. (siehe Rubrik "Links")
Wenn Sie absichtlich falsche Informationen in Ihrer Anzeige machen oder jemanden zu Unrecht beschuldigen, kann das ernste rechtliche Konsequenzen haben. Sie machen sich dann strafbar. Wenn Sie bewusst oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstatten, könnten Sie verpflichtet werden, die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen der betroffenen Person zu übernehmen.
Wenn Ihre Anzeige zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führt, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Name genannt wird und Sie möglicherweise als Zeuge oder Zeugin aussagen müssen.
Fristen
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr unterliegen einer Verjährungsfrist. Diese beträgt in der Regel drei Monate ab dem Tag der Tat. Wenn innerhalb dieser Zeit kein Verfahren eingeleitet wird, kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden.