Voraussetzungen
- Sie halten sich seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen geduldet in Deutschland auf.
- Sie haben seit mindestens 12 Monaten eine ununterbrochene, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Wochenstundenanzahl von mindestens 20 Stunden.
- Es handelt sich bei Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin nicht um eine Leiharbeitsfirma.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt durch Ihre Beschäftigung vollständig eigenständig sichern und sind nicht auf Sozialleistungen angewiesen.
- Ihre Identität ist vollständig geklärt oder Sie haben nachweislich alles Zumutbare getan, um einen gültigen Pass oder Passersatz zu beschaffen.
- Sie verfügen über hinreichende mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachzertifikat A2)
- Sie haben keine schwerwiegenden Straftaten begangen.
- Sie wurden nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt.
Benötigte Unterlagen
- Anerkanntes Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass, Passersatz, Ausweis)
- Ablehnender Asylbescheid oder Duldung
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
- Wohnungsgeberbestätigung, Nachweis über die Miethöhe
- Sprachzertifikat
- Nachweis des Schulbesuchs bei schulpflichtigen, minderjährigen, ledigen Kindern
- Nachweis des Abschlusses des Integrationskurses (falls vorhanden)
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Zu Beachten
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.
Fristen
Es gibt keine festgelegte Frist, innerhalb derer ein Antrag auf Beschäftigungsduldung gestellt werden muss. Allerdings sollte der Antrag von Ihnen gestellt werden, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, um einen nahtlosen Übergang und Schutz vor Abschiebung zu gewährleisten.
Eine Beschäftigungsduldung wird in der Regel für 30 Monate erteilt. Diese Dauer kann jedoch variieren, abhängig von den individuellen Umständen und den Entscheidungen der zuständigen Stelle.