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Prozesskostenvorschuss vom Ehegatten oder Lebenspartners für einen Rechtsstreit bekommen

Falls Sie nicht in der Lage sind, einen notwendigen Rechtsstreit selbst zu finanzieren, kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner verpflichtet sein, Ihnen einen Prozesskostenvorschuss zu gewähren, soweit dies der Billigkeit entspricht.

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Beschreibung der Leistung

Falls Sie nicht in der Lage sind, einen notwendigen Rechtsstreit selbst zu finanzieren, kann Ihr Ehe- oder Lebenspartner verpflichtet sein, Ihnen einen Prozesskostenvorschuss zu gewähren, soweit dies der Billigkeit entspricht.
Eine typische Situation als Beispiel: Tag für Tag der gleiche Streit zwischen zwei Eheleuten, man entscheidet sich für eine Scheidung. Wegen der Kinder arbeitet ein Partner Teilzeit, für einen Prozess fehlt ihm das Geld. Der andere Partner hingegen hat ein recht gutes Einkommen. Das Familienrecht sieht für solche Fälle einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss vor. Dieser folgt aus der Pflicht zur Solidarität in der Ehe und ist daher letztlich Bestandteil der Unterhaltspflicht. Die Regelungen gelten entsprechend auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Einen Kostenvorschuss kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte sowohl für Streitigkeiten untereinander, zum Beispiel für die Scheidung, als auch für bestimmte Auseinandersetzungen mit einem Dritten verlangen. Über Einzelheiten informiert Sie ein Rechtsanwalt.
Lässt sich der Anspruch auf Kostenvorschuss zeitnah durchsetzen, hat er Vorrang vor einer Unterstützung aus der Staatskasse (Prozesskostenhilfe).
Hinweis: Auch Kinder haben einen Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegenüber ihren Eltern (auch gegenüber dem betreuenden Elternteil) oder gegenüber ihren Großeltern. Erkundigen Sie sich zu den Details im Einzelfall bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss bestehen.
  • Es muss sich um einen Rechtsstreit in einer persönlichen Angelegenheit handeln (zum Beispiel eine Familiensache).
  • Die Gewährung eines Prozesskostenvorschussanspruchs muss der Billigkeit entsprechen, wobei auf die Gesamtvermögensverhältnisse abzustellen ist.
  • Die Auseinandersetzung muss ihre Wurzeln in der Lebensgemeinschaft haben.
    • Hierzu können beispielsweise Verfahren vor dem Strafrichter oder dem Arbeitsgericht zählen, nicht jedoch Streitigkeiten aus früheren Ehen oder um Erbansprüche.
  • Die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf nicht ohne Aussicht auf Erfolg sein.
    • Die Erfolgsaussicht ist das wichtigste Kriterium dafür, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenvorschuss haben. Das Gericht stellt eine Prognose, die aber keine überspannten Anforderungen enthält.
  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein.
    • Der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist beispielsweise ausgeschlossen, wenn Sie eine Unterhaltsklage anstreben, obwohl Ihr Ehepartner pünktlich und angemessen Unterhalt zahlt.
  • der Berechtigte muss bedürftig sein
    • Als bedürftig gelten Sie, wenn Sie die Kosten der Prozessführung nicht oder nur teilweise selbst aufzubringen vermögen. Die Anforderungen an die Bedürftigkeit beim Prozesskostenvorschuss sind zwar geringer als die für die staatliche Prozesskostenhilfe, doch müssen Sie in der Regel zunächst auf Ihr eigenes Vermögen zurückgreifen.
  • der Verpflichtete muss leistungsfähig sein
    • Dem zur Zahlung verpflichteten Ehe- oder Lebenspartner steht ein angemessener Selbstbehalt zu, der nicht gefährdet werden darf. Gleiches gilt für vorrangige Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder. Das Vermögen des Verpflichteten bleibt in der Regel unangetastet. Je nachdem wie leistungsfähig der Zahlungspflichtige ist, besteht unter Umständen auch nur ein teilweiser Anspruch auf Prozesskostenvorschuss. Ist er außer Stande, der Forderung im Ganzen nachzukommen, kann das Gericht auch eine Ratenzahlung zugestehen.

Benötigte Unterlagen

Ihr Rechtsanwalt berät Sie darüber, welche Unterlagen und Nachweise dem Antrag auf einstweilige Anordnung im Einzelfall beizufügen sind.

Zu Beachten

Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

  • Sollten Sie feststellen, dass Sie die Prozesskosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, ob Ihnen Prozesskostenvorschuss oder -hilfe zusteht. Die Unterhaltsleistung Ihres Ehe- oder Lebenspartners hat in jedem Fall Vorrang.
  • Wollen Sie einen Zuschuss geltend machen, dann erreichen Sie dies über einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Dieser Aufgabe nimmt sich in aller Regel Ihr Rechtsanwalt an.
  • Ob der Prozesskostenvorschuss nach Abschluss des Verfahrens zurückgezahlt werden muss, hängt vom Einzelfall ab. Möglicherweise stellt sich später heraus, dass der Vorschuss gar nicht gerechtfertigt war oder die Voraussetzungen für einen Anspruch nicht mehr bestehen.
  • So könnten Sie etwa als Antragsteller durch den Vermögensausgleich nach der Scheidung erheblich besser- gestellt sein als zuvor. Dann müssten Sie mit einer Rückzahlung rechnen.
  • Dass ein Prozess verloren wurde, reicht für eine Rückforderung allein meist nicht aus.

Dauer

Umgehend.

Gebühren

Bei einem eigenständig geführten Gerichtsverfahren fallen je nach Streitwert Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren in unterschiedlicher Höhe an.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Geld für Prozess vom Ehegatten Prozess durch Ehegatten finanzieren

Letzte Aktualisierung: 15.02.2025