Voraussetzungen
Grundlegende Voraussetzung für die Adoption eines Kindes ist, dass sie dem Wohl des Kindes dient und die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses mit hoher Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden kann.
Die Minderjährigen-Adoption ist nur möglich, wenn das Kind bei Ausspruch der Adoption noch nicht 18 Jahre alt ist.
Weitere Voraussetzungen sind
- die Befähigung der Annehmenden, Eltern für dieses Kind zu sein
- eine angemessene Adoptionspflegezeit
- das Vorliegen der Einwilligungserklärungen der Beteiligten
Benötigte Unterlagen
Für ein Adoptionsverfahren werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
- Notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- Einwilligungserklärungen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Annehmenden
- Staatsangehörigkeitsnachweise der Beteiligten
- Meldebescheinigungen der Beteiligten
- Gesundheitszeugnisse der Beteiligten
- polizeiliche Führungszeugnisse der Annehmenden Einkommensnachweise der Annehmenden
Das Familiengericht wird gegebenenfalls weitere Dokumente anfordern.
Ausländische Urkunden benötigen eine Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Zu Beachten
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Fristen
Der Antrag auf Minderjährigen-Adoption sollte rechtzeitig vor Erreichen der Volljährigkeit des Kindes gestellt werden.