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Vergütungsbewilligung für den Vormund

Wenn Sie eine Vormundschaft beruflich führen, können Sie dafür eine Vergütung verlangen. Bei ehrenamtlich geführten Vormundschaften, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Beschreibung der Leistung

Die Vergütung beträgt für jede Stunde 23 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz

  • auf 29,50 Euro, wenn seine Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
  • auf 39 Euro, wenn seine Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.
  • Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich ersetzt.

Soweit die besondere Schwierigkeit der vormundschaftlichen Angelegenheiten dies ausnahmsweise rechtfertigt, kann das Familiengericht einen höheren als den vorgesehenen Stundensatz bewilligen. Dies gilt nicht, wenn das Mündel mittellos ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

Bei beruflich geführten Vormundschaften kann eine Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz geltend gemacht werden.

Bei ehrenamtlich geführten Vormundschaften kann eine Aufwandspauschale oder Ersatz zur Führung der Vormundschaft erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Formlosen Antrag auf Vergütung
  • Belege

Zu Beachten

Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

Der Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale (für ehrenamtlichen Vormund) erlischt, wenn er nicht binnen 6 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend gemacht wird.



Der Anspruch auf Vergütung (für den berufsmäßigen Vormund) erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht wird.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Vergütung für die von Ihnen geführte Vormundschaft, bei dem zuständigen Familiengericht.
  • Legen Sie die erforderlichen Belege bei.
  • Begründen Sie gegebenenfalls, warum eine höhere Vergütung in diesem Fall gerechtfertigt ist.
  • Das Familiengericht prüft Ihren Antrag.
  • Es fordert Unterlagen bei Bedarf nach.
  • Sie erhalten die Bewilligung Ihrer Vergütung.
  • Ihre Vergütung wird Ihnen ausgezahlt.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zeitnah.

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 15.07.2025