Beschreibung der Leistung
Die Vergütung beträgt für jede Stunde 23 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz
- auf 29,50 Euro, wenn seine Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
- auf 39 Euro, wenn seine Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.
- Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich ersetzt.
Soweit die besondere Schwierigkeit der vormundschaftlichen Angelegenheiten dies ausnahmsweise rechtfertigt, kann das Familiengericht einen höheren als den vorgesehenen Stundensatz bewilligen. Dies gilt nicht, wenn das Mündel mittellos ist.