Beschreibung der Leistung
Für die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ist zentral das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt ab November 2024 jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu. Die Vergabe der W-IdNr. wird bis voraussichtlich Mitte 2026 andauern.
Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der vollumfänglichen Vergabe optional.
Die W-IdNr besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Sie ist optisch identisch zur Umsatzsteuer Identifikationsnummer und wird für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit, jeden Betrieb sowie für jede Betriebsstätte um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt.