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Bundeszentralamt für Steuern

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen

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Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.

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Beschreibung der Leistung

Für die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ist zentral das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt ab November 2024 jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu. Die Vergabe der W-IdNr. wird bis voraussichtlich Mitte 2026 andauern.

Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der vollumfänglichen Vergabe optional.

Die W-IdNr besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Sie ist optisch identisch zur Umsatzsteuer Identifikationsnummer und wird für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit, jeden Betrieb sowie für jede Betriebsstätte um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt.

 

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wenn Sie:
- als natürliche Person wirtschaftlich tätig sind oder
- eine juristische Person sind oder
- eine Personenvereinigung sind.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisiert durch das BZSt. Die Finanzämter können insofern keine Auskünfte zum Stand der Vergabe erteilen.

Für Fragen zur W-IdNr. wenden Sie sich bitte direkt über Kontaktformular an das BZSt.

Weitere Informationen zur W-IdNr. finden Sie auf dem Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern, insbesondere
·         zum Aufbau der W-IdNr.,
·         der Vergabe der W-IdNr.,
·         der Gültigkeit der W-IdNr.,
·         der Abgrenzung der W-IdNr. zur Steuernummer und USt-IdNr. und
·         zur Mitteilung der W-IdNr.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen keinen Antrag stellen. Sie erhalten die Wirtschafts-Identifikationsnummer automatisch.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beginnt mit der Vergabe der W-IdNr. im November 2024. Die Vergabe wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 abgeschlossen sein.

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§§ 139a bis 139d Abgabenordnung

Adresse und Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

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Suchwörter: Auskunft Wirtschafts-Identifikationsnummer W-Id-Nr. Wirtschaftsidentifikationsnummer Unterscheidungsmerkmal wirtschaftliche Tätigkeit

Letzte Aktualisierung: 08.11.2024