Beschreibung der Leistung
Um nichtakademische Gesundheitsfachberufe handelt es sich zum Beispiel bei:
- Alten-,Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern
- Medizinisch-technische und Pharmazeutisch-technische Assistenzen
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie Rettungsassistenzen
- Logopädinnen und Logopäden
- Diätassistenzen
- Podologinnen und Podologen
- Orthoptistinnen und Orthoptistinnen
- Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
Wenn Sie im Ausland in einem dieser nichtakademischen Gesundheitsfachberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis über den Erwerb einer entsprechenden Qualifikation (zum Beispiel Urkunde oder Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem in der Regel eine Fächer-Stundenübersicht sowie eine Bestätigung, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Eine solche Bestätigung können Sie in Form einer Auslandsbescheinigung beantragen. Die Auslandsbescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie eingeleitet wurden.
Eine Auslandsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag von der örtlich zuständigen Stelle des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder in Deutschland zuletzt ausgeübt haben.