Beschreibung der Leistung
Eltern können für Ihre Kinder in einem Testament oder Erbvertrag eine Person als Vormund oder auch Ehegatten als Vormünder benennen.
Wenn die Person in dem Moment, in dem eine Vormundschaft notwendig wird, verhindert ist, wird eine andere Person zum Vormund bestellt.
Eine Verhinderung kann zum Beispiel vorliegen, wenn die benannte Person schwer erkrankt oder sich außer Landes aufhält.
Fallen dann die Verhinderungsgründe weg, kann die von den Eltern benannte Person einen Antrag stellen, dass sie anstelle des bisherigen Vormunds zum Vormund bestellen werden soll.