Beschreibung der Leistung
Gemeinsames Sorgerecht:
Verheiratete Eltern haben von Geburt an für das Kind die gemeinsame elterliche Sorge.
Bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen hat zunächst nur die Mutter das Sorgerecht. Die Eltern können jedoch vor dem Jugendamt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, wodurch beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
Erklärt ein Elternteil sein Einverständnis nicht, kann der andere Elternteil versuchen, beim Jugendamt eine Einigung zu erreichen. Gelingt dies nicht oder hält er diesen Weg nicht für erfolgversprechend, kann er direkt einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht stellen. Dieses entscheidet darüber, ob es bei der Alleinsorge der Mutter bleibt oder ob das Sorgerecht auch auf den Vater mitübertragen wird.
Wenn Eltern nach der Geburt des Kindes heiraten und der Vater seine Vaterschaft zuvor anerkannt hat, haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht.
Übertragung
Nach der Trennung der Eltern verbleibt es grundsätzlich bei dem gemeinsamen Sorgerecht. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen die beste Lösung für das Kind ist.
Auf Antrag kann das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil davon (zum Beispiel Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Schulangelegenheiten) auf einen Elternteil übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht oder sich alle Beteiligten darüber einig sind.
Bei nicht verheirateten Eltern kann der nicht sorgeberechtigte Vater die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge mit dem anderen Elternteil beantragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Allerdings ist hier die Durchführung eines familiengerichtlichen Verfahrens erforderlich.
Beratung
Vor Antragsstellung sollten die Eltern jedoch die entsprechenden Beratungsangebote des für den Wohnsitz des Kindes zuständigen Jugendamtes in Anspruch nehmen. Angesichts der Bedeutung der Entscheidung für die Familie ist zudem eine Beratung durch eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt zu empfehlen.