Beschreibung der Leistung
Die betroffenen akademischen Gesundheitsberufe sind:
- Ärztin beziehungsweise Arzt,
- Zahnärztin beziehungsweise Zahnarzt,
- Apothekerin beziehungsweise Apotheker,
- Psychotherapeutin beziehungsweise Psychotherapeut,
- Hebamme
Wenn Sie im Ausland in einem dieser akademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis über den Erwerb einer entsprechenden Qualifikation (Approbation beziehungsweise Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie eingeleitet wurden.