Sozialbehörde

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) für akademische Gesundheitsberufe beantragen

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing).

Beschreibung der Leistung

Die betroffenen akademischen Gesundheitsberufe sind:

  • Ärztin beziehungsweise Arzt,
  • Zahnärztin beziehungsweise Zahnarzt,
  • Apothekerin beziehungsweise Apotheker,
  • Psychotherapeutin beziehungsweise Psychotherapeut,
  • Hebamme

Wenn Sie im Ausland in einem dieser akademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis über den Erwerb einer entsprechenden Qualifikation (Approbation beziehungsweise Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing).



Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie eingeleitet wurden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie üben einen akademischen Gesundheitsberuf aus.
  • Sie sind im Besitz einer Approbation beziehungsweise einer Erlaubnis zur Führung der Berufszeichnung Hebamme
  • Sie stellen Ihren Antrag in dem Bundesland, in dem Sie den akademischen Gesundheitsberuf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme (Datum der Beglaubigung nicht älter als 3 Monate).
  • Nachweis über die Ausübung der Tätigkeit in diesem Beruf in Hamburg

Zu Beachten

Das Verfahren bei den nichtakademischen Gesundheitsberufen unterschiedet sich von den hier dargestellten Abläufen.

Fristen

Antragsfrist: Keine

Der Aufnahmestaat akzeptiert in der Regel nur Bescheinigungen, die nicht älter als drei Monate sind.

Verfahrensablauf

  • Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und erstellt bei positiver Prüfung die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing).

Dauer

Die Bearbeitung dauert etwa 14 Tage.

Gebühren

35,00 EUR - 55,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

www.eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32005L0036

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/

Bundesärzteordnung (BÄO)

www.gesetze-im-internet.de/b_o/

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)

www.gesetze-im-internet.de/zhg/

Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/

Bundes-Apothekerordnung (BApO)

www.gesetze-im-internet.de/bt_o/

Hebammengesetz (HebG)

www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2026