Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Stelle beantragen.

Beschreibung der Leistung

Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die zuständige Stelle ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.


Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  1. Textlichen Festsetzungen mit zum Beispiel Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe und weiteres,
  2. Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  3. Begründung mit zum Beispiel Angabe der Entscheidungen und Überlegungen und
  4. Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Sie können die Auskunft jederzeit beantragen.

Verfahrensablauf

Sie prüfen, ob die zuständige Stelle den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.


Wenn Sie den Bebauungsplan nicht im Internet finden, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die zuständige Stelle.


Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wie die Auskunft gewährt wird:


- vor Ort bei der zuständigen Stelle,


- elektronisch oder


- schriftlich.

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

 § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Bauort mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 15.01.2026