Hamburg.deHamburg ServiceEinsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen

Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen

Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen zu können.

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Beschreibung der Leistung

In einem Flächennutzungsplan sind Vorgaben für die prinzipielle Nutzung des Gemeindegebiets festgelegt.
Neue oder neu geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf diesen bei der Kommune einsehen zu können.

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Textlichen Erläuterungen mit z.B. Angabe der Planungsziele
  • Verschiedenen Karten
    • Flächennutzung, Erschließung, Umwelt
    • Legende zu den Karten
  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 6a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__6a.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Bauort mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) Bauleitplanung F-Plan FNP

Letzte Aktualisierung: 13.06.2025