Beschreibung der Leistung
Manchmal können die Eltern oder der Vormund eines Kindes bestimmte Entscheidungen nicht treffen. Zum Beispiel weil sie verhindert sind oder weil das Gesetz es ihnen nicht erlaubt. In solchen Fällen kann das Gericht eine andere Person einsetzen, welche diese Aufgaben übernimmt. Diese Person nennt man Ergänzungspflegerin beziehungsweise Ergänzungspfleger.
Eine Ergänzungspflegerin beziehungsweise ein Ergänzungspfleger übernimmt nur bestimmte Aufgaben für das Kind, nicht alles. Zum Beispiel kann er oder sie sich kümmern um:
- wichtige Entscheidungen zur Gesundheit des Kindes,
- das Vermögen des Kindes,
- den Aufenthaltsort (wo das Kind lebt),
- die Vertretung des Kindes in einem Strafverfahren,
- allgemeine Fragen der Personensorge.
Wenn Sie ein Pflegekind betreuen, können Sie vorschlagen, dass Sie als Ergänzungspflegerin beziehungsweise Ergänzungspfleger für dieses Kind eingesetzt werden.