Beschreibung der Leistung
Wenn Sie wegen einer Schwangerschaft, oder weil Sie ein kleines Kind betreuen, nicht arbeiten können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom anderen Elternteil.
In den 6 Wochen vor und den ersten 8 Wochen nach der Geburt steht Ihnen als Mutter ein besonderer Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater Ihres Kindes zu. Dieser Zeitraum hängt mit dem Mutterschutz zusammen.
Darüber hinaus gibt es den Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die Zeit, in der Sie Ihr Kind betreuen und deshalb nicht arbeiten können. Dieser Unterhalt kann bis zu 3 Jahre nach der Geburt gezahlt werden und richtet sich danach, wer das Kind tatsächlich betreut. In diesem Fall können also sowohl Sie als Mutter, als auch Sie als Vater Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Entscheidend für den Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil ist, dass Sie die tatsächliche Betreuung des Kindes übernehmen und daher nicht oder nur eingeschränkt arbeiten gehen können.
Es gibt keine feste Höhe für den Betreuungsunterhalt. Der Betrag richtet sich nach Ihren Lebensumständen. Sollte es Ihnen nicht gelingen, sich mit dem anderen Elternteil über die Höhe zu einigen, können Sie mit Unterstützung eines Anwaltes oder einer Anwältin gerichtlich einen Unterhaltsanspruch durchsetzen.