Voraussetzungen
Für die Nutzung des Online Services benötigen Sie eine gesonderte Freischaltung. Dafür ist unbedingt erforderlich:
- Ihre Bestellungsurkunde (PDF) als öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Person für die Ermittlung von Grundstückswerten oder
- Ihr Zertifikat (PDF) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 für den Sachkundenachweis als sachverständige Person für die Grundstückswertermittlung einer bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH akkreditierten Zertifizierungsstelle. (https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html)
Benötigte Unterlagen
Zur Freischaltung werden Nachweisdokumente benötigt.
Bei der Auskunft werden Daten des Wertermittlungsobjekts, dessen Verkehrswert ermittelt werden soll, abgefragt, um das berechtigte Interesse zu konkretisieren.
Zu Beachten
Für die Bereitstellung von Kauffällen für die AAK gilt folgendes:
- Nur Verkäufe (keine Zwangsversteigerungen)
- Nur selbstständig nutzbare Objekte (keine Mischnutzungen oder Pakete)
- Keine ungewöhnlichen und persönlichen Verhältnisse
- Keine Besonderheiten der Preisgestaltung (Raten, Renten, Nebenleistungen)
- Keine weiteren wertbeeinflussenden Umstände ( zum Beispiel: Dienstbarkeiten)
- Keine Erbbaurechte
- Wohnfläche und Baujahr sind bekannt
Die Auskunft umfasst bis zu 50 einzelne georeferenzierte Datensätze als Excel-Tabelle.
Mitgeteilte Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den die Auskunft erteilt wurde. Sie dürfen Dritten nur in einer Form zugänglich gemacht werden, die keine unmittelbare Zuordnung zum betroffenen Grundstück erlaubt.
Fristen
Die Freischaltung des Dienstes ist auf die Gültigkeitsdauer des genannten Zertifikats (s. Voraussetzungen) begrenzt, kann jedoch verlängert werden.