Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Gläubiger einer Forderung sind, können Sie in Rechte oder das Eigentum ihres Schuldners vollstrecken, um ihre Forderung zurückzubekommen beziehungsweise zu sichern. Zum Beispiel können Sie eine Zwangshypothek in das Grundbuch ihres Schuldners eintragen lassen oder die Zwangsversteigerung des Eigentums des Schuldners betreiben.
Dies geht aber nur, wenn Ihr Schuldner mit seinem Recht im Grundbuch eingetragen ist.
Wenn Ihr Schuldner nicht im Grundbuch eingetragen ist, obwohl ihm das jeweilige Recht oder Eigentum zusteht, ist das Grundbuch infolge der Nichteintragung des Berechtigten unrichtig.
Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel (ein Gerichtsurteil, mit dem Sie die Zwangsvollstreckung betreiben dürfen) gegen den Schuldner haben, können Sie einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen.
Damit wird der Schuldner als Rechtsinhaber beziehungsweise Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Mit seiner Eintragung kann die Vollstreckung gegen ihn fortgeführt werden.