Beschreibung der Leistung
Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück.
Wenn Sie ein Grundstück gekauft haben, sind Sie erst der neue Eigentümer, nachdem
- Sie sich mit dem Verkäufer beziehungsweise der Verkäuferin geeinigt haben (Auflassung des Grundstücks) und
- die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sind.
Grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Die erforderliche Einigung über den Eigentumsübergang ist ebenfalls vor einem Notar zu erklären.
Die Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch veranlasst der Notar.
Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Notar Ihrer Wahl.