Beschreibung der Leistung
Benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch, ist das uneingeschränkt möglich, wenn:
- sich das Grundstück oder die Wohnung in Ihrem Eigentum befindet oder
- Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder
- der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Sie dazu schriftlich bevollmächtigt hat.
Ist das nicht der Fall, kann ein Grundbuchauszug nur erteilt werden, wenn sachliche Gründe dafürsprechen (berechtigtes Interesse). Die reine Neugier oder ein Kaufinteresse sind nicht ausreichend. Der Grundbuchauszug kann, je nach Ihren Einsichtsgründen, auch nur von einzelnen Abteilungen des Grundbuchs erteilt werden.
Der Grundbuchauszug kann in einfacher oder beglaubigter Form erteilt werden.