Hamburg.deHamburg ServiceZuschreiben eines Grundstücks im Grundbuch

Zuschreiben eines Grundstücks im Grundbuch

Sie sind Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden.

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Beschreibung der Leistung

Sind Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden? Dies können Sie erreichen, indem Sie die Zuschreibung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück (Hauptgrundstück) beim Grundbuchamt beantragen. 
Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.
Die verbundenen Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.
und werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.

Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.
Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.

Das sind die Rechtsfolgen einer Bestandteilszuschreibung. 

Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen prüfen Sie bitte beziehungsweise lassen sich beim Notar beraten, ob eine Zuschreibung beziehungsweise eine Vereinigung der Grundstücke für Sie in Frage kommt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Bestehen mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte 
  • Ein Grundstück soll nur dann einem anderen Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist.
  • Dies bedeutet, dass beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Belastungen (Hypotheken, Grundschulden oder anderen Belastungen wie Wegerechten) auf den Grundstücken die Eintragungen unübersichtlich und schwer verständlich werden können. Der Rechtszustand des Grundstücks muss immer klar erkennbar sein.
  • Die beteiligten Grundstücke sollten im gleichen Grundbuch- und Katasterbezirk unmittelbar aneinandergrenzen.
  • Der Eigentümer muss voreingetragen sein.
  • Antrag der Eigentümerin oder des Eigentümers in öffentlich beglaubigter Form, mit Bezeichnung der beteiligten Grundstücke.

Benötigte Unterlagen

Antrag in öffentlich beglaubigter Form 

Zu Beachten

Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die   Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Liegen die Voraussetzungen vor, trägt das Grundbuchamt die Zuschreibung im Grundbuch ein.
  • Sie werden von der Eintragung benachrichtigt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall des jeweiligen Grundbuchamts abhängig.

Gebühren

50,00 € 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Grundstücke verschmelzen Grundstücke zusammenführen Grundstücke vereinen

Letzte Aktualisierung: 16.01.2025