Beschreibung der Leistung
Sind Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden? Dies können Sie erreichen, indem Sie die Zuschreibung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück (Hauptgrundstück) beim Grundbuchamt beantragen.
Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.
Die verbundenen Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.
und werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.
Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.
Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.
Das sind die Rechtsfolgen einer Bestandteilszuschreibung.
Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen prüfen Sie bitte beziehungsweise lassen sich beim Notar beraten, ob eine Zuschreibung beziehungsweise eine Vereinigung der Grundstücke für Sie in Frage kommt.