Beschreibung der Leistung
Mit der Genehmigung wird nach Ihrem Antrag festgelegt, welche Anzahl an Krankenkraftwagen Sie während der definierten Betriebszeiten für den Krankentransport betriebsbereit halten müssen.
Gegenstand des Krankentransports ist es, Patientinnen beziehungsweise Patienten, die keine Notfallpatientinnen beziehungsweise keine Notfallpatienten sind, sofern erforderlich, Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.
Um Beförderungen als Krankentransport durchführen und mit den Krankenkassen abrechnen zu können, wird eine Verordnung einer Ärztin beziehungsweise eines Arztes benötigt.
Im Krankentransport müssen Sie Krankenkraftwagen im Einsatz mit mindestens zwei Rettungssanitäterinnen beziehungsweise Rettungssanitätern besetzen. Die Krankenkraftwagen müssen Sie gemäß der jeweils gültigen DIN-Norm ausstatten und entsprechend straßenverkehrsrechtlich zulassen.