Voraussetzungen
- Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers wird so geringgehalten, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
- Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
- Es werden gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben, um diese Voraussetzungen einzuhalten.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Für oberirdische Gewässer:
- Antragsformular
- Erläuterungsbericht
- Lageplan (M 1:5.000)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (M 1:1.000)
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- Nachweis, dass eine Versickerung vor Ort nicht möglich ist
- Grundstücksentwässerungsplan (nach DIN 1986-100: 2016-12, inklusive Einleitungsstellen)
- Detailplan Einleitungsstelle
Optional können folgende weitere Unterlagen notwendig sein:
- Vollmacht für Antragsteller oder Antragstellerin (wenn nicht Erlaubnisinhaber oder Erlaubnisinhaberin)
- Zustimmung weiterer betroffener Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen
- Datenblatt Drossel
- Detailplan (mit Schnitten) Drossel
- Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung (inklusive Überflutungsnachweis und verwendeter KOSTRA-Regendaten)
- Bewertung der Belastung des Niederschlagswassers und der Notwendigkeit der Behandlung (nach DWA-A 102-2)
- Analyseergebnisse
Für das Versickern von Niederschlagswasser:
- Antragsformular
- Flurkartenauszug
- Lageplan beziehungsweise Zeichnung der geplanten Baumaßnahme oder des Grundstückes mit Eintragung der zu entwässernden Flächen, der Regenwasserleitungen und Versickerungseinrichtungen (Maßstab mind. 1:500)
- Hydraulische Berechnung (rechnerischer Nachweis gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138, dass die Versickerungsanlagen die voraussichtlich anfallenden Regenwassermengen aufnehmen können)
- Angaben über Art und Größe (zum Beispiel Durchmesser, Gesamttiefe, Einlaufhöhe) der Versickerungseinrichtungen und Querschnittzeichnung / Prinzipskizze
- Angaben über die Untergrundverhältnisse (zum Beispiel Bodenschichtenverzeichnis mit oberflächennahen Grundwasserständen / Baugrundbeurteilung beziehungsweise Baugrundauskunft des Geologischen Landesamte)
In begründeten Einzelfällen (zum Beispiel bei Altanlagen in nachträglich besielten Straßenzügen) kann von den oben genannten Anforderungen nach vorheriger Rücksprache mit der zuständigen Stelle abgewichen werden.
Zu Beachten
Die Erlaubnispflicht entfällt, wenn keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers zu erwarten sind. Die Anforderungen können Sie der Niederschlagswasserversickerungsverordnung entnehmen. Sie haben Ihr Vorhaben dann lediglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Kontaktieren Sie die Behörde, falls Sie unsicher sind, ob Sie eine Erlaubnis beantragen müssen.
Fristen
Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.