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Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen

Sie wollen Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten? Dann müssen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.

  • Niederschlagswasser ist aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser.
  • Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

Die Erlaubnis für die Versickerung benötigen Sie, wenn sich das Versickern nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Nebenbestimmungen versehen. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers wird so geringgehalten, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
  • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
  • Es werden gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben, um diese Voraussetzungen einzuhalten.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

Für oberirdische Gewässer:

  • Antragsformular
  • Erläuterungsbericht
  • Lageplan (M 1:5.000)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (M 1:1.000)
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
  • Nachweis, dass eine Versickerung vor Ort nicht möglich ist
  • Grundstücksentwässerungsplan (nach DIN 1986-100: 2016-12, inklusive Einleitungsstellen)
  • Detailplan Einleitungsstelle

Optional können folgende weitere Unterlagen notwendig sein:

  • Vollmacht für Antragsteller oder Antragstellerin (wenn nicht Erlaubnisinhaber oder Erlaubnisinhaberin)
  • Zustimmung weiterer betroffener Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen
  • Datenblatt Drossel
  • Detailplan (mit Schnitten) Drossel
  • Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung (inklusive Überflutungsnachweis und verwendeter KOSTRA-Regendaten)
  • Bewertung der Belastung des Niederschlagswassers und der Notwendigkeit der Behandlung (nach DWA-A 102-2)
  • Analyseergebnisse

Für das Versickern von Niederschlagswasser: 

  • Antragsformular
  • Flurkartenauszug
  • Lageplan beziehungsweise Zeichnung der geplanten Baumaßnahme oder des Grundstückes mit Eintragung der zu entwässernden Flächen, der Regenwasserleitungen und Versickerungseinrichtungen (Maßstab mind. 1:500)
  • Hydraulische Berechnung (rechnerischer Nachweis gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138, dass die Versickerungsanlagen die voraussichtlich anfallenden Regenwassermengen aufnehmen können)
  • Angaben über Art und Größe (zum Beispiel Durchmesser, Gesamttiefe, Einlaufhöhe) der Versickerungseinrichtungen und Querschnittzeichnung / Prinzipskizze
  • Angaben über die Untergrundverhältnisse (zum Beispiel Bodenschichtenverzeichnis mit oberflächennahen Grundwasserständen / Baugrundbeurteilung beziehungsweise Baugrundauskunft des Geologischen Landesamte)

In begründeten Einzelfällen (zum Beispiel bei Altanlagen in nachträglich besielten Straßenzügen) kann von den oben genannten Anforderungen nach vorheriger Rücksprache mit der zuständigen Stelle abgewichen werden.

Zu Beachten

Die Erlaubnispflicht entfällt, wenn keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers zu erwarten sind. Die Anforderungen können Sie der Niederschlagswasserversickerungsverordnung entnehmen. Sie haben Ihr Vorhaben dann lediglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Kontaktieren Sie die Behörde, falls Sie unsicher sind, ob Sie eine Erlaubnis beantragen müssen.

Fristen

Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten einen Erlaubnis- oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

Gebühren

Für oberirdische Gewässer:

Für die Einleitung von Niederschlagswasser fällt eine Gebühr nach an.

Falls ein Antrag gestellt wird und es zu keiner Entnahme kommt, fällt eine Gebühr an, die sich nach dem Aufwand für die Bearbeitung richtet.

 

Für Grundwasser:

Für die Antragsbearbeitung sowie Ausstellung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html

§ 9 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__9.html

§ 13 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html

§ 18 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html

§ 54 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__54.html

§ 57 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__57.html

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Letzte Aktualisierung: 13.01.2025