Beschreibung der Leistung
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen und Änderungen einsehen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Fläche / Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:
- Wohnen
- Gewerbe
- Verkehr
- Infrastruktur / Wind
- Erholung oder
- Natur und Umwelt
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
- Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.